pafl: Ergänzungs- und Nachtragskredit zum IGH-Fall
(ots)
Vaduz, 2. November (pafl) -
Die Regierung unterbreitet dem Landtag den Bericht und Antrag zu einem Ergänzungs- und Nachtragskredit im Zusammenhang mit dem so genannten "Bilderfall", in welchem Liechtenstein vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Deutschland geführt hatte.
Der Landtag hat im Jahr 2002 für die Kosten im Zusammenhang mit der Klage Liechtensteins gegen Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) einen Verpflichtungskredit von 2,4 Mio. Franken bewilligt. Dieser Kredit reichte für die notwendigen umfangreichen juristischen Arbeiten und die verfahrensbegleitende Öffentlichkeitsarbeit nicht aus. Nach Beilegung aller Differenzen über noch offene Honorarforderungen der mit der Durchführung des Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei beträgt die noch offene Schlussforderung gemäss der Schlussabrechnung vom 13. Oktober 2006 rund 319'000 Euro. Unter Einrechnung der Mehrwertsteuer auf den Dienstleistungsimport beläuft sich der notwendige Ergänzungs- und Nachtragskredit auf 324'817 Euro, d.h. auf rund 530000 Franken. Die Gesamtkosten des Verfahrens beliefen sich damit auf rund 4,5 Mio. Franken.
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