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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ergänzungs- und Nachtragskredit zum IGH-Fall

(ots)

Vaduz, 2. November (pafl) -

Die Regierung unterbreitet dem
Landtag den Bericht und Antrag zu einem Ergänzungs- und 
Nachtragskredit im Zusammenhang mit dem so genannten "Bilderfall", 
in welchem Liechtenstein vor dem Internationalen Gerichtshof in Den 
Haag Klage gegen Deutschland geführt hatte.
Der Landtag hat im Jahr 2002 für die Kosten im Zusammenhang mit der 
Klage Liechtensteins gegen Deutschland vor dem Internationalen 
Gerichtshof (IGH) einen Verpflichtungskredit von 2,4 Mio. Franken 
bewilligt. Dieser Kredit reichte für die notwendigen umfangreichen 
juristischen Arbeiten und die verfahrensbegleitende 
Öffentlichkeitsarbeit nicht aus. Nach Beilegung aller Differenzen 
über noch offene Honorarforderungen der mit der Durchführung des 
Verfahrens beauftragten Rechtsanwaltskanzlei beträgt die noch offene 
Schlussforderung gemäss der Schlussabrechnung vom 13. Oktober 2006 
rund 319'000 Euro. Unter Einrechnung der Mehrwertsteuer auf den 
Dienstleistungsimport beläuft sich der notwendige Ergänzungs- und 
Nachtragskredit auf 324'817 Euro, d.h. auf rund 530’000 Franken. Die 
Gesamtkosten des Verfahrens beliefen sich damit auf rund 4,5 Mio. 
Franken.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Katja Gey
Tel.: +423/236 60 55

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