pafl: Schaffung eines Energieausweisgesetzes
(ots)
Vaduz, 9. November (pafl) -
Die Regierung hat einen Vernehmlassungsbericht zur Schaffung eines Gesetzes bezüglich den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz) verabschiedet.
Das Energieausweisgesetz regelt die Verpflichtung, wonach gemäss der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden beim Verkauf und bei der Vermietung von Gebäuden oder Nutzungseinheiten dem Käufer oder dem Mieter Informationen über die energetischen Werte des Gebäudes vorzulegen sind. Diese Informationen werden im Energieausweis aufgezeigt und geben dem Käufer oder Mieter auch Hinweise, inwieweit Verbesserungspotentiale vorhanden sind. Diese Verpflichtung soll primär auf marktwirtschaftlicher Basis funktionieren: Ein Objekt mit schlechten Energiekennzahlen und einem grossen Verbesserungspotential weist naturgemäss einen anderen Kauf- oder Mietwert auf als ein analoges Objekt mit gesetzeskonformen Energiewerten.
Mit der Schaffung eines Energieausweisgesetzes und dem Inkrafttreten einer abgeänderten beziehungsweise erweiterten Energieverordnung sind alle rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen zur nationalen Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden geschaffen.
Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. Januar 2007. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über deren Homepage im Internet unter www.rk.llv.li Vernehmlassungen bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Tel.: +423/236 60 20