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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Erbprinz Alois erwartet wichtiges Reformjahr für Liechtenstein

Vaduz 15. Februar (pafl) -

(ots)

Warnung vor Gesetzesflut und problematischer Verfassungsbestimmung

"Das Jahr 2007 könnte zu einem
wichtigen Reformjahr für Liechtenstein werden." Das erklärte 
Erbprinz Alois von Liechtenstein heute, am 15. Februar, anlässlich 
der Landtagseröffnung. Beim Stiftungsrecht, dem Finanzausgleich, dem 
Staatspersonal- oder dem Gerichtsorganisationsgesetz könnten bereits 
dieses Jahr Reformen gelingen. In anderen Bereichen wie bei der 
Bildungs- und der Steuerreform, der Strategie für den Finanzplatz 
sowie der Trennung von Kirche und Staat sollten wichtige Schritte 
gesetzt werden.
In Anbetracht dieser grossen Vorhaben warnte Erbprinz Alois die 
Abgeordneten vor einer Gesetzesflut. Rechtsvorschriften sollten nur 
erlassen werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Wo 
Rechtsvorschriften gebraucht werden, sollten sie richtig verankert 
werden, insbesondere auf der richtigen Ebene der Hierarchie der 
Rechtsordnung. Weiters sollten Rechtsvorschriften möglichst auf 
Dauer ausgerichtet, einfach und allgemein verständlich formuliert 
sein sowie sinnvolle Anreize setzen.
In diesem Zusammenhang kritisierte Erbprinz Alois neuerlich die 
geplante Verfassungsbestimmung zur 
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. 
Dahinter stehe die Absicht, "im Grunde den Staatsgerichtshof für 
künftige Gesetzesprüfungen in dieser Frage vorsorglich 
auszuschalten". Wenn diese Politik zur Gewohnheit werden sollte, 
brauche es bald für jedes Gesetz und jede Verordnung eine 
Verfassungsbestimmung und keinen Staatsgerichtshof mehr.
Ebenfalls sehr problematisch ist aus Sicht des Erbprinzen die 
Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung selbst: "Sie 
sieht eine verfassungsunmittelbare Verordnungsermächtigung aufgrund 
von unbestimmten Rechtsbegriffen vor." Üblicherweise seien Eingriffe 
in die Grundrechte aber zwingend an das Gesetz gebunden. Das 
ebenfalls geplante Gesetz über die 
Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen 
erachtet der Erbprinz hingegen als sinnvoll.
Im Hinblick auf internationale Abkommen sollte vermehrt die Frage 
gestellt werden, welchen Abkommen Liechtenstein tatsächlich 
beitreten wolle und welchen nicht, so Erbprinz Alois. Er verwies 
auch auf die Möglichkeit, Vorbehalte anzubringen. Denn Liechtenstein 
könne als sehr kleiner Staat die Kosten, die internationale Abkommen 
teilweise verursachen, im Vergleich zu anderen Staaten nur auf sehr 
wenige Schultern verteilen.

Kontakt:

Fürstlich Liechtensteinische Kabinettskanzlei
Bettina Marxer
Schloss Vaduz
FL-9490 Vaduz
Tel. +423 / 238 1280
Fax +423 / 238 1281
mailto:b.marxer@sfl.li

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