pafl: Erbprinz Alois erwartet wichtiges Reformjahr für Liechtenstein
(ots)Warnung vor Gesetzesflut und problematischer Verfassungsbestimmung
"Das Jahr 2007 könnte zu einem wichtigen Reformjahr für Liechtenstein werden." Das erklärte Erbprinz Alois von Liechtenstein heute, am 15. Februar, anlässlich der Landtagseröffnung. Beim Stiftungsrecht, dem Finanzausgleich, dem Staatspersonal- oder dem Gerichtsorganisationsgesetz könnten bereits dieses Jahr Reformen gelingen. In anderen Bereichen wie bei der Bildungs- und der Steuerreform, der Strategie für den Finanzplatz sowie der Trennung von Kirche und Staat sollten wichtige Schritte gesetzt werden.
In Anbetracht dieser grossen Vorhaben warnte Erbprinz Alois die Abgeordneten vor einer Gesetzesflut. Rechtsvorschriften sollten nur erlassen werden, wenn sie wirklich gebraucht werden. Wo Rechtsvorschriften gebraucht werden, sollten sie richtig verankert werden, insbesondere auf der richtigen Ebene der Hierarchie der Rechtsordnung. Weiters sollten Rechtsvorschriften möglichst auf Dauer ausgerichtet, einfach und allgemein verständlich formuliert sein sowie sinnvolle Anreize setzen.
In diesem Zusammenhang kritisierte Erbprinz Alois neuerlich die geplante Verfassungsbestimmung zur Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen. Dahinter stehe die Absicht, "im Grunde den Staatsgerichtshof für künftige Gesetzesprüfungen in dieser Frage vorsorglich auszuschalten". Wenn diese Politik zur Gewohnheit werden sollte, brauche es bald für jedes Gesetz und jede Verordnung eine Verfassungsbestimmung und keinen Staatsgerichtshof mehr.
Ebenfalls sehr problematisch ist aus Sicht des Erbprinzen die Formulierung der vorgeschlagenen Verfassungsbestimmung selbst: "Sie sieht eine verfassungsunmittelbare Verordnungsermächtigung aufgrund von unbestimmten Rechtsbegriffen vor." Üblicherweise seien Eingriffe in die Grundrechte aber zwingend an das Gesetz gebunden. Das ebenfalls geplante Gesetz über die Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen erachtet der Erbprinz hingegen als sinnvoll.
Im Hinblick auf internationale Abkommen sollte vermehrt die Frage gestellt werden, welchen Abkommen Liechtenstein tatsächlich beitreten wolle und welchen nicht, so Erbprinz Alois. Er verwies auch auf die Möglichkeit, Vorbehalte anzubringen. Denn Liechtenstein könne als sehr kleiner Staat die Kosten, die internationale Abkommen teilweise verursachen, im Vergleich zu anderen Staaten nur auf sehr wenige Schultern verteilen.
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