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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verbessertes Prämienverbilligungssystem in Vernehmlassung

(ots)

Vaduz, 8. März (pafl) -

Die Regierung hat die bestehenden
Regelungen zu den Beiträgen an einkommensschwache Versicherte der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung überprüft. Die Ergebnisse 
veranlassen die Regierung, Anpassungen am bisherigen 
Prämienverbilligungssystem vorzuschlagen. Ein entsprechender 
Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung in ihrer Sitzung vom 
6. März 2007 verabschiedet.
Die Überprüfung des bestehenden Prämienverbilligungssystems hat 
ergeben, dass grundsätzlich am System festgehalten werden kann, doch 
zur Verbesserung der sozialpolitischen Zielgenauigkeit sowie zur 
Entlastung des Staatshaushaltes einige Anpassungen vorgenommen werden
sollten.
Verstärkte Familienförderung
Einerseits sollen die in eheähnlicher Gemeinschaft im gemeinsamen 
Haushalt wohnhaften Lebenspartner den Ehepaaren gleichgestellt sowie 
speziell die "Beispielfamilie", bestehend aus Eltern und zwei 
Kindern, verstärkt gefördert werden. Diese Familienförderung kann 
dadurch erfolgen, dass der Kinderabsetzbetrag gemäss Steuererklärung 
in Höhe von 6'000 Franken je Kind vom Erwerb in Abzug gebracht wird.
Andererseits soll die Vermögenssituation von Versicherten stärker 
berücksichtigt werden, indem der für den massgebenden Erwerb 
anrechenbare Anteil des Reinvermögens erhöht wird. Die Obergrenze des
Reinvermögens ohne anrechenbaren steuerpflichtigen Erwerb, ab welchem
kein Anspruch auf Prämienverbilligung mehr besteht, wird von derzeit 
einem Zwanzigstel des Reinvermögens auf einen Viertel (25 Prozent) 
erhöht. Sie soll neu für Versicherte auf 180'000 Franken und für 
Ehe-/Konkubinatspaare auf 216'000 Franken festgelegt werden.
Bemessungskriterien für ein Prämienverbilligungssystem
Das heutige Prämienverbilligungssystem ist, speziell unter dem 
Aspekt der übrigen generellen Prämienverbilligungen wie Staatsbeitrag
an die obligatorische Krankenpflegeversicherung der übrigen 
Versicherten, Staatsbeitrag an 90 Prozent der Kosten in der 
obligatorischen Krankenpflegeversicherung für prämienbefreite Kinder,
Staatsbeitrag an die Kosten der Spitäler, gesetzlicher 
Arbeitgeberbeitrag etc., besonders grosszügig ausgestaltet, sodass 
dieser rein finanzielle Aspekt ebenfalls in der Revision 
berücksichtig werden muss. Es wurden daher auch die 
Bemessungskriterien überprüft und die Regierung ist zur Ansicht 
gelangt, dass einerseits statt der Durchschnittsprämie die niedrigste
Prämie in der Krankenpflegeversicherung herangezogen wird und 
andererseits die Subventionssätze von 60 Prozent und 40 Prozent auf 
50 Prozent und 30 Prozent herabgesetzt werden sollen.

Pressekontakt:

Ressort Gesundheit
Karin Zech-Hoop
Tel.: +423/236 60 10
karin.zech@mr.llv.li

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