pafl: Verbessertes Prämienverbilligungssystem in Vernehmlassung
(ots)
Vaduz, 8. März (pafl) -
Die Regierung hat die bestehenden Regelungen zu den Beiträgen an einkommensschwache Versicherte der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überprüft. Die Ergebnisse veranlassen die Regierung, Anpassungen am bisherigen Prämienverbilligungssystem vorzuschlagen. Ein entsprechender Vernehmlassungsbericht wurde von der Regierung in ihrer Sitzung vom 6. März 2007 verabschiedet.
Die Überprüfung des bestehenden Prämienverbilligungssystems hat ergeben, dass grundsätzlich am System festgehalten werden kann, doch zur Verbesserung der sozialpolitischen Zielgenauigkeit sowie zur Entlastung des Staatshaushaltes einige Anpassungen vorgenommen werden sollten.
Verstärkte Familienförderung
Einerseits sollen die in eheähnlicher Gemeinschaft im gemeinsamen Haushalt wohnhaften Lebenspartner den Ehepaaren gleichgestellt sowie speziell die "Beispielfamilie", bestehend aus Eltern und zwei Kindern, verstärkt gefördert werden. Diese Familienförderung kann dadurch erfolgen, dass der Kinderabsetzbetrag gemäss Steuererklärung in Höhe von 6'000 Franken je Kind vom Erwerb in Abzug gebracht wird.
Andererseits soll die Vermögenssituation von Versicherten stärker berücksichtigt werden, indem der für den massgebenden Erwerb anrechenbare Anteil des Reinvermögens erhöht wird. Die Obergrenze des Reinvermögens ohne anrechenbaren steuerpflichtigen Erwerb, ab welchem kein Anspruch auf Prämienverbilligung mehr besteht, wird von derzeit einem Zwanzigstel des Reinvermögens auf einen Viertel (25 Prozent) erhöht. Sie soll neu für Versicherte auf 180'000 Franken und für Ehe-/Konkubinatspaare auf 216'000 Franken festgelegt werden.
Bemessungskriterien für ein Prämienverbilligungssystem
Das heutige Prämienverbilligungssystem ist, speziell unter dem Aspekt der übrigen generellen Prämienverbilligungen wie Staatsbeitrag an die obligatorische Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten, Staatsbeitrag an 90 Prozent der Kosten in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für prämienbefreite Kinder, Staatsbeitrag an die Kosten der Spitäler, gesetzlicher Arbeitgeberbeitrag etc., besonders grosszügig ausgestaltet, sodass dieser rein finanzielle Aspekt ebenfalls in der Revision berücksichtig werden muss. Es wurden daher auch die Bemessungskriterien überprüft und die Regierung ist zur Ansicht gelangt, dass einerseits statt der Durchschnittsprämie die niedrigste Prämie in der Krankenpflegeversicherung herangezogen wird und andererseits die Subventionssätze von 60 Prozent und 40 Prozent auf 50 Prozent und 30 Prozent herabgesetzt werden sollen.
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