pafl: Archäologisches Erbe in Gefahr
(ots)
Vaduz, 20. März (pafl) -
Immer häufiger werden bedeutende archäologische Fundplätze systematisch von widerrechtlich handelnden Schatzgräbern ausgebeutet. Elektronische Suchgeräte ermöglichen ihnen die genaue Ortung der im Boden verborgenen Metallobjekte. Wenn diese schlussendlich mit Schaufeln, Hacken, Kratzern und diversem Kleingerät dem Boden entrissen werden, zerstören die Raubgräber mutwillig bedeutende archäologische Quellen.
Gesetzlicher Schutz
In Liechtenstein sind Überreste oder Spuren menschlichen Lebens, die sich als Zeugnisse der Vergangenheit im Boden befinden, durch das Denkmalschutzgesetz als Gebiete und Stätten von geschichtlicher Bedeutung geschützt. Nachforschungen mit dem Ziel, solche archäologischen Denkmäler zu entdecken, bedürfen der Bewilligung der Regierung. Das Besitzrecht an archäologischen Fundobjekten regelt das Sachenrecht. Sie gehen in jedem Fall in den Besitz des Staates über und dürfen nicht ausser Landes gebracht werden.
Zerstörung von kulturellem Erbe
Das unsachgemässe Bergen archäologischer Funde vernichtet wichtige Spuren im Boden. Die Objekte lassen sich weder Bodenschichten noch Befunden zuordnen. Ihr historischer Wert wird dadurch vernichtet. Aus diesem Grund erhalten Privatpersonen keine Bewilligung für das planmässige Suchen nach verborgenen Bodendenkmälern. Archäologische Ausgrabungen werden nur von den Fachkräften der zuständigen Amtsstelle durchgeführt. Verstösse gegen die das archäologische Fundgut sowie Ausgrabungen betreffenden gesetzlichen Bestimmungen werden zur Anzeige gebracht und bestraft.
Illegale Raubgrabungen finden sehr oft auf markanten Hügelkuppen, an Waldrändern und in Waldgebieten statt. Meist handelt es sich bei diesen Gebieten um bereits bekannte archäologische Fundplätze oder um deren unmittelbare Umgebung.
Helfen Sie mit, das Zerstören und Ausplündern von sichtbaren oder noch in der Erde verborgenen archäologischen Denkmälern zu verhindern. Teilen Sie Beobachtungen, die auf illegale Grabungstätigkeit hinweisen, umgehend der zuständigen Amtsstelle mit. In Liechtenstein ist dies die Landesarchäologie (Hochbauamt, Abteilung Denkmalpflege und Archäologie, Messinastrasse 5, Triesen, Tel. 236 75 31, Mail: info.archaeologie@hba.llv.li). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Hochbauamts unter www.hba.llv.li.
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Hochbauamt/Archäologie
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