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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Die Elektronische Steuererklärung

Vaduz, 22. März (pafl) -

(ots)

Eine neue Dienstleistung der Liechtensteinischen Landesverwaltung

Ab sofort besteht sowohl für natürliche
wie auch für juristische Personen die Möglichkeit, die 
Steuererklärung elektronisch auszufüllen. Mit dieser neuen 
kundenorientierten Dienstleistung auf www.llv.li kommt die 
Liechtensteinische Landesverwaltung einem lang gehegten Wunsch von 
Bürgerinnen und Bürgern nach.
"Mir ist eine bürgernahe moderne Verwaltung ein besonderes 
Anliegen. Wir unternehmen daher grosse Anstrengungen, um 
kundenorientiert, im Dienste unserer Bevölkerung zu arbeiten. Die 
Einführung und der kontinuierliche Ausbau mit verschiedensten 
Dienstleistungen des eGovernment-Portals www.llv.li sind ein gelebter
Teil dieses Anspruchs," betonte Regierungschef Otmar Hasler 
anlässlich der Medienkonferenz.
www.llv.li, das Portal der Liechtensteinischen Landesverwaltung, 
bietet bereits heute eine Vielzahl von elektronischen 
Dienstleistungen und erbringt rund um die Uhr kundenorientierte 
Dienstleistungen. Die sehr guten Ergebnisse der Kundenumfrage und die
Zugriffszahlen von mehr als 50'000 Besuchern pro Monat zeigen, dass 
das Portal von den Bürgerinnen und Bürgern sehr geschätzt wird.
Steuererklärung jetzt noch einfacher
Die elektronische Steuererklärung ist bedienerfreundlich und macht
das Ausfüllen der Steuererklärung ab sofort noch einfacher. Das neue 
System berechnet Summen und Abschreibungen automatisch, überträgt 
automatisch sämtliche Daten von den Zusatzformularen auf das 
Hauptformular, berechnet selbst die Steuern, archiviert elektronisch 
und kann so jederzeit wieder benutzt werden. Rechnungsfehler und 
Datenübertragungsfehler können vermieden werden.
Das Programm für die elektronische Steuererklärung ist ab sofort 
im eGovernment-Portal integriert und kann über die Direktadresse 
www.steuererklaerung.llv.li kostenlos herunter geladen werden. Für 
Steuerpflichtige, die über keinen Internetanschluss verfügen, besteht
die Möglichkeit, bei der Gemeindesteuerkasse ab Anfang April gegen 
einen Unkostenbeitrag eine Compact Disc mit dem Programm der 
elektronischen Steuererklärung für natürliche Personen zu beziehen.
Ausblick
Auf www.steuererklaerung.llv.li befinden sich zusätzlich zum 
Programm auch genaue Erläuterungen zum schrittweisen Ausfüllen und 
Einreichen der elektronischen Steuererklärung. Für das Steuerjahr 
2006 ist die elektronisch ausgefüllte Steuererklärung noch 
ausgedruckt und in Papierform, gemeinsam mit dem Originalformular der
Steuererklärung, an die Steuerbehörden einzureichen. Die Übermittlung
der Steuererklärung auf dem elektronischen Weg soll in einem nächsten
Schritt ermöglicht werden.
Kostenlose Telephon-Hotline
Sollten trotz Anleitung und Erläuterungen noch Fragen auftauchen, 
so steht von Montag bis Freitag eine kostenlose Telephon-Hotline 0800
111 2000 zur Verfügung, die zu Installation und Programmbedienung 
Auskunft erteilt. Für steuerrechtliche Fragen im Zusammenhang mit dem
Ausfüllen der Steuererklärung sind wie bisher die Steuerbehörden auf 
Gemeinde- und Landesebene behilflich.
"Regierung und Steuerbehörden hoffen, dass die Bürgerinnen und 
Bürger von der Möglichkeit des Ausfüllens der elektronischen 
Steuererklärung regen Gebrauch machen," meinte Regierungschef Hasler 
abschliessend.

Pressekontakt:

Hugo Biedermann
Leiter der Steuerverwaltung
Tel. +423 236 68 00

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