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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Liechtenstein leitete Verhandlungen zum Verbrechen der "Aggression" im Völkerrecht

(ots)

Vaduz, 20. Juni (pafl) -

Die Ständige Vertretung
Liechtensteins in New York hat zum vierten Mal eine ausserordentliche
Verhandlungsrunde organisiert, an welcher weitere Fortschritte zur 
Definition von "Aggression" im Völkerrecht erzielt wurden. Das 
Treffen fand vom 11. bis 14. Juni 2007 an der Universität Princeton 
(USA) statt und führte rund 150 Regierungsexperten und NGO-Vertreter 
aus 100 Ländern zusammen. Das Treffen wurde von Deutschland, 
Finnland, Liechtenstein, Mexiko, den Niederlanden, Norwegen, Schweden
und der Schweiz finanziert und in Kooperation mit dem Liechtenstein 
Institute on Self-Determination ausgetragen. Botschafter Christian 
Wenaweser fungierte erneut als Vorsitzender der Sonderarbeitsgruppe, 
die Vorschläge zur Definition des Verbrechens der Aggression 
erstellen soll, um dieses Verbrechen der Gerichtsbarkeit des ICC zu 
unterstellen. Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, um auf 
internationaler Ebene Strafprozesse gegen Personen zu führen, die für
staatliche Aggression verantwortlich sind. Der historisch wichtigste 
Präzedenzfall sind die Nürnberger Prozesse von 1946.
In den Verhandlungen ist besonders die Frage umstritten, ob es der
Beurteilung des  UNO-Sicherheitsrats überlassen werden soll, ob ein 
Staat einen Akt der Aggression (zum Beispiel einen klassischen 
Angriffskrieg, oder andere aggressive Gewaltakte) begangen hat, ehe 
der Gerichtshof Untersuchungen gegen die politisch Verantwortlichen 
einleiten darf. Die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates 
vertreten dabei die Auffassung, dass der ICC letztlich nur mit 
Zustimmung des Sicherheitsrates derartige Verfahren anstrengen soll, 
während die Mehrzahl der restlichen Staaten eine möglichst 
unabhängige Rolle des ICC befürwortet. Während diese politisch 
kontroverse Frage wohl erst am Ende des Verhandlungsprozesses 
entschieden wird, machten die Teilnehmenden in Princeton gute 
Fortschritte zu anderen Bereichen: So unter anderem zur Frage, wie 
ein Akt der Aggression abstrakt beschrieben werden kann, sowie zur 
Frage, wie ein neuer Tatbestand des Verbrechens der Aggression mit 
bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen harmonisiert werden kann. 
Diese Zwischenergebnisse sind in erster Linie einer Reihe von 
Vorschlägen zuzuschreiben, die Liechtenstein der Arbeitsgruppe als 
Diskussionsgrundlage unterbreitete. Die völkerrechtlichen 
Verhandlungen werden im Dezember 2007 am UNO-Hauptquartier in New 
York fortgesetzt.

Pressekontakt:

Dr. Stefan Barriga
Ständige Vertretung New York
Telefon: 001-212-599-0220 # 225
e-mail: Stefan.Barriga@nyc.rep.llv.li

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