pafl: Frühwarnsystem für Konsumgüter
(ots)Internationale Zusammenarbeit zur Sicherheit der Verbraucher - RAPEX
Seit kurzem veröffentlicht die EU im Internet eine Liste mit Produkten, die als gefährlich eingestuft werden. Erfasst werden alle Konsumgüter mit Ausnahme von Lebensmitteln und Pharmaprodukten. Das RAPEX (Rapid Alert System for Non-Food Products) sorgt dafür, dass Informationen über in den Mitgliedstaaten gefundene gefährliche Produkte rasch die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission erreichen.
RAPEX ist somit ein europäisches Frühwarnsystem zum schnellen Austausch von Informationen über potentiell gefährliche Produkte, die Gegenstand einer freiwilligen oder behördlich angeordneten Massnahme waren. Meistens betrifft dies die Veranlassung von Rückrufen. Dieses spezielle Frühwarnsystem ermöglicht eine schnelle Informationsübermittlung für den Fall, dass bestimmte Produkte als gefährlich erkannt werden und ernsthafte Risiken darstellen.
Ergreift ein Mitgliedstaat Massnahmen, um eine solche Gefahr abzuwenden, benachrichtigt er unverzüglich die EU-Kommission, die diese Angaben überprüft und an die anderen Mitgliedstaaten weitergibt. Die Kommission kann darüber hinaus auf Basis dieser Meldung eine EU-weite Rückrufaktion anordnen.
Hohe Standards für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher gehören zu den wichtigsten Zielen der RAPEX-Mitgliedstaaten. Derzeit nehmen 30 Länder an diesem Frühwarnsystem teil, darunter alle EU-Mitgliedstaaten sowie die EWR/EFTA-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen.
Im Sinne eines wirksamen Verbraucherschutzes veröffentlicht die EU-Kommission jeden Freitag eine Übersicht über gefährliche Produkte, die ihr von den einzelstaatlichen Behörden gemeldet wurden (RAPEX-Meldungen). In dieser wöchentlichen Übersicht sind alle Informationen über das Produkt, die von ihm ausgehende Gefahr und die Massnahmen zusammengefasst, die in dem betreffenden Land ergriffen wurden.
Im Rahmen der von Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher initiierten Verwaltungsreform wurden unter anderem die Fachbereiche Konsumentenschutz und Technische Prüf-, Mess- und Normenstelle in das Amt für Handel und Transport eingegliedert. Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher dazu: "Wir wollen mit der Zusammenlegung der Fachbereiche Warenverkehr, Konsumentenschutz, Geistiges Eigentum, Wettbewerbsrecht und Transport ein Kompetenzzentrum sowohl für die Wirtschaft als auch für die Konsumenten schaffen." Gemäss Wilfried Pircher, Amtsleiter des Amtes für Handel und Transport, konnten durch die Integration dieser Fachbereiche bedeutende Synergien geschaffen und damit eine wesentliche Verbesserung des Kundenservices erreicht werden.
Auch der Bereich Konsumentenschutz wurde ausgebaut und das RAPEX-System integriert. Informationen und Links zu diesem Thema sind auf der Homepage des Amtes für Handel und Transport (www.aht.llv.li) oder (http://www.llv.li/amtsstellen/llv-aht-konsumentenschutz/llv-aht -konsumentenschutz-produktsicherheit.htm) zu finden.
Welches sind die am häufigsten genannten Produkte und Gefahren im RAPEX?
Produkte, zu denen die meisten Gefahrenmeldungen eingingen:
Spielzeugartikel (221 Meldungen, 24%) Elektrogeräte (174 Meldungen, 19%) Motorfahrzeuge (126 Meldungen, 14 %) Beleuchtungskörper (98 Meldungen, 11%) Kosmetika (48 Meldungen, 5%).
Häufigste gemeldete Gefahren:
Verletzungen (274 Meldungen, 25%) Stromschlag (270 Meldungen, 24%) Feuer/Verbrennungen (194 Meldungen, 18%) Erstickung (157 Meldungen, 14%) Chemische Risiken (95 Meldungen, 9%).
32 Prozent mehr Meldungen im Jahr 2006
Im Jahr 2004 wurden 388 Meldungen über besonders gefährliche Produkte gemacht. Diese Zahl hat sich im Jahr 2006 auf 924 Meldungen mehr als verdoppelt. Für 2006 war bei der Zahl der Meldungen über ernste Gefahren gegenüber 2005 ein Anstieg von 32 Prozent zu verzeichnen. In mehr als 40 Prozent aller Fälle wurde gemeldet, dass die Wirtschaft von sich aus Massnahmen ergriffen habe, was von Jahr zu Jahr eine deutliche Zunahme bedeutet. Dies ist ein deutliches Zeichen für das zunehmende Sicherheitsbewusstsein auf Seiten der Marktakteure in der EU.
Dieses Schnellwarnsystem stellt ein effizientes Überwachungssystem dar. Die ständig steigende Zahl gemeldeter Fälle ist ein Hinweis dafür, dass die Wachsamkeit in ganz Europa permanent besser wird.
Vorgehen in Liechtenstein Die nationale Kontaktstelle Liechtensteins erhält alle RAPEX-Meldungen, wie sie an alle 30 Teilnehmerländer versandt werden. Anschliessend erfolgt eine Risikoanalyse. Das heisst, es wird beurteilt, ob das betroffene Produkt in Liechtenstein vertrieben wird und wie hoch das Risiko für das Eintreten eines Schadenfalls in Liechtenstein ist. Wenn die Möglichkeit oder das Risiko besteht, dass das Produkt auf dem liechtensteinischen Markt vertrieben werden könnte, wird mit den Unternehmen, die diese Waren in Verkehr bringen, Kontakt aufgenommen, und sie werden aufgefordert, über den Vertrieb dieser Produkte Auskünfte zu erteilen. Daraus werden entsprechende Massnahmen abgeleitet. Wegen der offenen Grenze zur Schweiz werden zusätzlich die zuständigen schweizerischen Aufsichtsbehörden informiert.
Weitere Informationen sind beim Amt für Handel und Transport, Thomas Näf, Produktsicherheit (Tel. +423/236 69 03) und Sandra Nitz-Röthlin, Konsumentenschutz (Tel. +423/236 6992), erhältlich.
Kontakt:
Amt für Handel und Transport
Wilfried Pircher, Amtsleiter
Tel.: +423/236 69 00