pafl: Liechtenstein übernimmt Änderungen des AETR betreffend digitalen Fahrtschreiber
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. August (pafl) - Durch die Übernahme der Änderungen des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Strassenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 27. Februar 2004 und vom 16. Juni 2006, welche die Bestimmungen zur Bauart, zum Einbau, zur Benutzung sowie zur Überprüfung eines digitalen Fahrtschreibers sowie zu Kontrollen auf der Strasse und in den Betrieben betreffen, besteht forthin in Liechtenstein eine rechtliche Grundlage für die Ahndung von Verstössen gegen diese Vorschriften. Bisher war dies nur für Fahrzeuge mit einem herkömmlichen, nicht aber für solche mit einem digitalen Fahrtschreiber der Fall. Durch die Übernahme der Änderungen des AETR wird eine rechtliche Gleichbehandlung von Fahrzeugführern von in einem EWR-Mitgliedstaat zum Personen- und Güterverkehr zugelassenen Motorfahrzeugen mit digitalem Fahrtschreiber und Führern von in einem Drittstaat (z.B. in der Schweiz) zugelassenen Motorfahrzeugen hergestellt.
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Markus Biedermann
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