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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Ganzheitliche Sichtweise in der zukünftigen Alterspolitik

Vaduz (ots)

Vaduz, 14. November (pafl) - Betreuungsbedürftige
Menschen sollen in Liechtenstein so selbst bestimmt und unabhängig 
leben können, wie es ihre Lebensumstände möglich machen. Diesem 
Grundsatz verpflichtet sich die zukünftige Alterspolitik des Landes 
mit der Einrichtung einer ganzheitlichen Seniorenbetreuung, bestehend
aus präventiven, ambulanten und stationären Angeboten. An ihrer 
Sitzung vom 13. November hat die Regierung die Errichtung eines 
Seniorenbeirates sowie die Schaffung einer Informations- und 
Beratungsstelle Alter beschlossen.
Heutige Strukturen im Bereich der Seniorenbetreuung
Die heutigen Strukturen der pflegerischen Seniorenbetreuung in 
Liechtenstein sind geprägt von einer starken Fokussierung auf den 
stationären Bereich und zeichnen sich dadurch aus, dass kaum 
alterspolitische Steuerungsmöglichkeiten durch das Land vorhanden 
sind. Aufgabenträger im Pflegebereich sind im Wesentlichen die 
Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege (LAK) mit der 
stationären Heimbetreuung sowie die Familienhilfen und verschiedene 
andere Organisationen, die sich der ambulanten, häuslichen Betreuung 
der Pflegebedürftigen widmen.
Die demografische Entwicklung mit einer zunehmenden Überalterung 
der Wohnbevölkerung, der Rückgang der familiären Betreuungsnetze 
sowie die überproportionale Zunahme von Demenz und Altersdepression 
sind nach Ansicht der Regierung schwerwiegende Gründe, die inskünftig
eine alterspolitische Steuerung der Entwicklungen durch das Land 
unabdingbar machen. Eine aktivere Rolle des Landes ist insbesondere 
deshalb notwendig, um den präventiven und ambulanten Angeboten 
dasselbe Gewicht zu verleihen, wie dem stationären Bereich mit den 
von der LAK geführten Heimen.
Angesichts der aktuellen Voraussetzungen und Prognosen hat die 
Regierung im Frühjahr 2007 die Grundsätze der Alterspolitik 
genehmigt. Sie können umschrieben werden mit den Stichworten 
"Gewährleistung des gesunden Alterns", "Sicherung der Mobilität und 
der sozialen Kontakte", "Bedarfsgerechte, kostenoptimale Betreuung", 
"Sinnvolle Angebotsvielfalt ohne Konkurrenz", "Finanzielle 
Verteilungsgerechtigkeit im gesamten System (Prävention, ambulante 
Betreuung, stationäre Betreuung)" sowie "Langfristige 
Finanzierbarkeit des gesamten Systems".
Strategien der Alterspolitik
Um den zukünftigen Herausforderungen für die Seniorenbetreuung 
erfolgreich zu begegnen, ist nach Ansicht der Regierung eine 
Intensivierung der Eigeninitiative zu den unterschiedlichen Formen 
der Vorsorge, nämlich Gesundheit, Wohnsituation, soziale Einbindung 
und finanzielle Vorsorge notwendig. Ebenso ist  durch konkrete 
Präventionsstrategien eine Dämpfung beziehungsweise zeitliche 
Verzögerung des Betreuungsbedarfs anzustreben. Ehrenamtliches 
Engagement muss aktiviert und unterstützt werden und es ist geeignete
Unterstützung von pflegenden Angehörigen anzubieten. Insgesamt muss 
der Fokus auf geeignete Betreuungsformen gelegt werden, um 
Seniorinnen und Senioren ein möglichst langes Verweilen zu Hause zu 
ermöglichen.
Aufgabe des Landes wird es sein, ein geeignetes Managementsystems 
zur verbindlichen, integrativen Zusammenarbeit der Kostenträger und 
Leistungsanbieter aufzubauen. Dabei gilt es die quantitativen und 
qualitativen personellen Anforderungen bei den einzelnen 
Leistungsanbietern zu bewältigen und die Finanzierbarkeit der 
Betreuungsangebote zu sichern. Schlussendlich sorgt das Land auch für
den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis, mit dem Ziel, 
die Lösungen ständig weiter zu entwickeln.
Ganzheitliche Sichtweise
Für eine umfassende Seniorenbetreuung ist eine ganzheitliche 
Sichtweise von grosser Bedeutung. Zu beachten ist, dass präventive 
Massnahmen, ambulante Angebote und stationäre Angebote wie Gefässe 
wirken, die miteinander kommunizieren. Wenn präventive Massnahmen 
fehlen oder nicht in Anspruch genommen werden, tritt 
Betreuungsbedürftigkeit früher ein. Wenn im ambulanten Bereich die 
Angebote nicht ausreichen, um die Nachfrage zu erfüllen, kommt die 
Arbeit letztlich auf die Heime zu. Aus diesem Grund müssen die 
präventiven und ambulanten Angebote dasselbe Gewicht erhalten, wie 
die stationären Angebote.
Seniorenbeirat
Als erste konkrete Umsetzungsschritte der Alterspolitik hat die 
Regierung anlässlich ihrer Sitzung vom 6. beziehungsweise 13. 
November 2007 die Errichtung einer zentralen Informations- und 
Beratungsstelle beim Seniorenbund sowie die Schaffung eines 
Seniorenbeirates als beratendes Organ für die Regierung beschlossen.
Die Einrichtung des Seniorenbeirats stellt einen grundlegenden 
Schritt für die Umsetzung der alterspolitischen Grundsätze dar. Der 
Beirat, welcher im Frühjahr 2008 seine Arbeit aufnehmen soll, ist 
parteipolitisch neutral, einrichtungs-unabhängig und stellt das 
offizielle Gremium der Alterspolitik zur Diskussion, Beratung und 
Beurteilung altersspezifischer Themen und Fragen dar. Er besteht aus 
elf Mitgliedern, die unter Einbezug der Gemeinden rekrutiert und für 
vier Jahre bestellt werden.
Informations- und Beratungsstelle
Neben dem Seniorenbeirat soll durch das neue Angebot einer 
Informations- und Beratungsstelle beim Seniorenbund die 
Selbständigkeit und Eigenverantwortung der älteren Generation 
angeregt und unterstützt werden.
Der Seniorenbund ist eine parteilich und konfessionell unabhängige
und authentische Vertretung der in Liechtenstein wohnhaften 
Seniorinnen und Senioren. Damit ist er gut geeignet, eine 
institutionsunabhängige, auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der 
älteren Menschen ausgerichtete Informations- und Beratungsstelle 
einzurichten, die ihre Tätigkeit ebenfalls im Frühjahr 2008 operativ 
aufnehmen wird.
Zweck der Informations- und Beratungsstelle ist es, Senioren und 
ihre Angehörigen rasch, umfassend und unkompliziert über die 
Möglichkeiten der Prävention und über Unterstützungsangebote zu 
informieren. Die Stelle soll Antworten auf Fragen zur Gestaltung der 
Lebenssituation im Alter geben sowie Hilfe für Senioren und ihre 
Angehörigen organisieren und vermitteln. Weitere Aufgaben der neuen 
Anlaufstelle bestehen darin, Freiwilligenarbeit zu initialisieren, zu
fördern und zu unterstützen sowie Bedürfnisse und Anforderungen der 
Seniorinnen und Senioren zu ermitteln und daraus entsprechende 
Angebote anzustossen.
Zu Beginn der Umsetzung der alterspolitischen Grundsätze stellt 
die Regierung mit der Schaffung des Seniorenbeirates und der 
Informations- und Beratungsstelle zwei neue Gremien zur Verfügung, 
die das Dienstleistungsangebot für die älteren Menschen sowie deren 
Angehörige erheblich verbessern und stärken. Sie bindet die 
betroffenen Bevölkerungsschichten aktiv in die Ausgestaltung der 
künftigen Alterspolitik ein.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
Tel.: 00423/236 61 79

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