pafl: Ganzheitliche Sichtweise in der zukünftigen Alterspolitik
Vaduz (ots)
Vaduz, 14. November (pafl) - Betreuungsbedürftige Menschen sollen in Liechtenstein so selbst bestimmt und unabhängig leben können, wie es ihre Lebensumstände möglich machen. Diesem Grundsatz verpflichtet sich die zukünftige Alterspolitik des Landes mit der Einrichtung einer ganzheitlichen Seniorenbetreuung, bestehend aus präventiven, ambulanten und stationären Angeboten. An ihrer Sitzung vom 13. November hat die Regierung die Errichtung eines Seniorenbeirates sowie die Schaffung einer Informations- und Beratungsstelle Alter beschlossen.
Heutige Strukturen im Bereich der Seniorenbetreuung
Die heutigen Strukturen der pflegerischen Seniorenbetreuung in Liechtenstein sind geprägt von einer starken Fokussierung auf den stationären Bereich und zeichnen sich dadurch aus, dass kaum alterspolitische Steuerungsmöglichkeiten durch das Land vorhanden sind. Aufgabenträger im Pflegebereich sind im Wesentlichen die Stiftung Liechtensteinische Alters- und Krankenpflege (LAK) mit der stationären Heimbetreuung sowie die Familienhilfen und verschiedene andere Organisationen, die sich der ambulanten, häuslichen Betreuung der Pflegebedürftigen widmen.
Die demografische Entwicklung mit einer zunehmenden Überalterung der Wohnbevölkerung, der Rückgang der familiären Betreuungsnetze sowie die überproportionale Zunahme von Demenz und Altersdepression sind nach Ansicht der Regierung schwerwiegende Gründe, die inskünftig eine alterspolitische Steuerung der Entwicklungen durch das Land unabdingbar machen. Eine aktivere Rolle des Landes ist insbesondere deshalb notwendig, um den präventiven und ambulanten Angeboten dasselbe Gewicht zu verleihen, wie dem stationären Bereich mit den von der LAK geführten Heimen.
Angesichts der aktuellen Voraussetzungen und Prognosen hat die Regierung im Frühjahr 2007 die Grundsätze der Alterspolitik genehmigt. Sie können umschrieben werden mit den Stichworten "Gewährleistung des gesunden Alterns", "Sicherung der Mobilität und der sozialen Kontakte", "Bedarfsgerechte, kostenoptimale Betreuung", "Sinnvolle Angebotsvielfalt ohne Konkurrenz", "Finanzielle Verteilungsgerechtigkeit im gesamten System (Prävention, ambulante Betreuung, stationäre Betreuung)" sowie "Langfristige Finanzierbarkeit des gesamten Systems".
Strategien der Alterspolitik
Um den zukünftigen Herausforderungen für die Seniorenbetreuung erfolgreich zu begegnen, ist nach Ansicht der Regierung eine Intensivierung der Eigeninitiative zu den unterschiedlichen Formen der Vorsorge, nämlich Gesundheit, Wohnsituation, soziale Einbindung und finanzielle Vorsorge notwendig. Ebenso ist durch konkrete Präventionsstrategien eine Dämpfung beziehungsweise zeitliche Verzögerung des Betreuungsbedarfs anzustreben. Ehrenamtliches Engagement muss aktiviert und unterstützt werden und es ist geeignete Unterstützung von pflegenden Angehörigen anzubieten. Insgesamt muss der Fokus auf geeignete Betreuungsformen gelegt werden, um Seniorinnen und Senioren ein möglichst langes Verweilen zu Hause zu ermöglichen.
Aufgabe des Landes wird es sein, ein geeignetes Managementsystems zur verbindlichen, integrativen Zusammenarbeit der Kostenträger und Leistungsanbieter aufzubauen. Dabei gilt es die quantitativen und qualitativen personellen Anforderungen bei den einzelnen Leistungsanbietern zu bewältigen und die Finanzierbarkeit der Betreuungsangebote zu sichern. Schlussendlich sorgt das Land auch für den Wissenstransfer zwischen Wissenschaft und Praxis, mit dem Ziel, die Lösungen ständig weiter zu entwickeln.
Ganzheitliche Sichtweise
Für eine umfassende Seniorenbetreuung ist eine ganzheitliche Sichtweise von grosser Bedeutung. Zu beachten ist, dass präventive Massnahmen, ambulante Angebote und stationäre Angebote wie Gefässe wirken, die miteinander kommunizieren. Wenn präventive Massnahmen fehlen oder nicht in Anspruch genommen werden, tritt Betreuungsbedürftigkeit früher ein. Wenn im ambulanten Bereich die Angebote nicht ausreichen, um die Nachfrage zu erfüllen, kommt die Arbeit letztlich auf die Heime zu. Aus diesem Grund müssen die präventiven und ambulanten Angebote dasselbe Gewicht erhalten, wie die stationären Angebote.
Seniorenbeirat
Als erste konkrete Umsetzungsschritte der Alterspolitik hat die Regierung anlässlich ihrer Sitzung vom 6. beziehungsweise 13. November 2007 die Errichtung einer zentralen Informations- und Beratungsstelle beim Seniorenbund sowie die Schaffung eines Seniorenbeirates als beratendes Organ für die Regierung beschlossen.
Die Einrichtung des Seniorenbeirats stellt einen grundlegenden Schritt für die Umsetzung der alterspolitischen Grundsätze dar. Der Beirat, welcher im Frühjahr 2008 seine Arbeit aufnehmen soll, ist parteipolitisch neutral, einrichtungs-unabhängig und stellt das offizielle Gremium der Alterspolitik zur Diskussion, Beratung und Beurteilung altersspezifischer Themen und Fragen dar. Er besteht aus elf Mitgliedern, die unter Einbezug der Gemeinden rekrutiert und für vier Jahre bestellt werden.
Informations- und Beratungsstelle
Neben dem Seniorenbeirat soll durch das neue Angebot einer Informations- und Beratungsstelle beim Seniorenbund die Selbständigkeit und Eigenverantwortung der älteren Generation angeregt und unterstützt werden.
Der Seniorenbund ist eine parteilich und konfessionell unabhängige und authentische Vertretung der in Liechtenstein wohnhaften Seniorinnen und Senioren. Damit ist er gut geeignet, eine institutionsunabhängige, auf die Bedürfnisse und Notwendigkeiten der älteren Menschen ausgerichtete Informations- und Beratungsstelle einzurichten, die ihre Tätigkeit ebenfalls im Frühjahr 2008 operativ aufnehmen wird.
Zweck der Informations- und Beratungsstelle ist es, Senioren und ihre Angehörigen rasch, umfassend und unkompliziert über die Möglichkeiten der Prävention und über Unterstützungsangebote zu informieren. Die Stelle soll Antworten auf Fragen zur Gestaltung der Lebenssituation im Alter geben sowie Hilfe für Senioren und ihre Angehörigen organisieren und vermitteln. Weitere Aufgaben der neuen Anlaufstelle bestehen darin, Freiwilligenarbeit zu initialisieren, zu fördern und zu unterstützen sowie Bedürfnisse und Anforderungen der Seniorinnen und Senioren zu ermitteln und daraus entsprechende Angebote anzustossen.
Zu Beginn der Umsetzung der alterspolitischen Grundsätze stellt die Regierung mit der Schaffung des Seniorenbeirates und der Informations- und Beratungsstelle zwei neue Gremien zur Verfügung, die das Dienstleistungsangebot für die älteren Menschen sowie deren Angehörige erheblich verbessern und stärken. Sie bindet die betroffenen Bevölkerungsschichten aktiv in die Ausgestaltung der künftigen Alterspolitik ein.
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder
Tel.: 00423/236 61 79