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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Stellungnahme zum Tabakpräventionsgesetz verabschiedet

Vaduz (ots)

Verbesserter Nichtraucherschutz ab 1. April 2008
geplant
In ihrer Sitzung vom 20. November
2007 hat die Regierung eine Stellungnahme zum Tabakpräventionsgesetz 
zu Handen des Landtages verabschiedet. Im Oktoberlandtag war die 
Vorlage als solche unbestritten. Alle Landtagsabgeordneten waren sich
einig, dass ein Tabakpräventionsgesetz nötig und erwünscht ist. 
Regierungsrat Martin Meyer: "Die Regierung hat die Anregungen und 
offenen Fragen, die im Landtag gestellt wurden, in die Stellungnahme 
aufgenommen. Insbesondere die Frage der Zelte, die vorgeschlagene 
Möglichkeit zur Einrichtung von Raucherräumen und die Frage der 
Vereine war ein grosses Diskussionsthema im Landtag. Wir haben die 
vorgebrachten Anliegen in der Stellungnahme grösstenteils 
berücksichtigt."
Umfassendes Rauchverbot geplant
Die Regierungsvorlage sieht zum Zwecke des Nichtraucherschutzes 
wie bis anhin ein umfassendes Rauchverbot für Gebäude des 
Gemeinwesens, für Schulen, Betreuungs- und Begegnungsstätten für 
Jugendliche, für öffentlich zugänglich geschlossene Räume sowie für 
öffentliche Verkehrsmittel vor. Weiter soll künftig in geschlossenen 
Räumen von Gaststätten, soweit diese für Gäste zugänglich sind, nicht
mehr geraucht werden dürfen. Die Regierungsvorlage sieht ausserdem 
ein Werbe- und Sponsoringverbot von Veranstaltungen und Aktivitäten 
durch Unternehmen, deren Haupttätigkeit die Herstellung oder der 
Verkauf von Tabakerzeugnissen ist, vor.
Lösungsvorschlag für Zelte
Uneins war sich der Landtag bei der Frage der Handhabung der 
Zelte. Es gab unterschiedliche Auffassungen darüber, ob man Zelte 
nicht auch in das Rauchverbot aufnehmen sollte. "Wir wollten das 
Gesetz bewusst einfach halten und auf eine umfangreiche Umschreibung 
der Zelte verzichten. Ausserdem spielt bei den Zelten der temporäre 
Aspekt eine wichtige Rolle. Um dies zu verdeutlichen, sind in der 
überarbeiteten Vorlage nur noch Zelte vom Rauchverbot ausgenommen, 
welche temporär - sprich nicht länger als 30 Tage - aufgestellt 
sind", so Regierungsrat Martin Meyer.
Aus für Raucherräume
Die Regierung verweist in ihrer Stellungnahme zum 
Tabakpräventionsgesetz auf die intensiven Diskussionen im Landtag 
bezüglich der Möglichkeit zur Einrichtung von Nichtraucherräumen. Die
Gastronomie hat sich zu dieser Thematik klar geäussert: Wenn ein 
Rauchverbot umgesetzt wird, sollte es konsequent für alle Betriebe 
gleich gelten. Die Regierung begrüsst die konsequente Haltung der 
Gastronomie und verzichtet deshalb auf die allgemeine Möglichkeit zur
Einrichtung von Raucherräumen. Die im Landtag geäusserten Anregungen,
man müsse jedoch Ausnahmeregelungen für Pflege- und Altersheime 
finden, wurde ebenfalls aufgenommen und im Rahmen einer 
Ausnahmeregelung für Pflege- und Altersheime, Spitäler und das 
Gefängnis in den neuen Entwurf integriert.
"Schattenwirtschaft" kein Thema
Ein Anliegen der Gastronomie, welches auch in den Voten der 
Parlamentarier aufgenommen wurde, war die Befürchtung, dass die von 
der Gastronomie als Schattenwirtschaft bezeichneten Vereine nicht vom
Rauchverbot betroffen sind. Die Regierung hat diese Anliegen 
aufgenommen und die gesetzlichen Regelungen weiter präzisiert, sodass
eine Umgehung der Rauchverbotsbestimmungen nicht möglich sein wird.
Der überarbeitete Entwurf der Regierung wird im Dezemberlandtag in
zweiter und dritter Lesung behandelt. Als Inkrafttretensdatum ist der
1. April 2008 vorgesehen.

Kontakt:

Ressort Gesundheit
Sandro D'Elia
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423/236 60 10

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