pafl: Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz erlassen
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. Februar (pafl) - Die Regierung hat die Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz erlassen. Aufgrund dieser Verordnung erhebt das Amt für Umweltschutz für Amtshandlungen nach dem Emissionshandelsgesetz Gebühren. Gebühren werden unter anderem für die Eröffnung eines Personenkontos im Emissionshandelsregister, für die Erteilung einer Emissionsgenehmigung sowie für die Zuteilung von Emissionszertifikaten erhoben.
Das Amt für Umweltschutz hat nach dem Emissionshandelsgesetz auf der Ebene des europäischen Emissionshandels Anträge zu prüfen und Emissionsgenehmigungen zu erteilen oder anzupassen. Weiters sind den betroffenen Anlagenbetreibern für den Zeitraum 2008 bis 2012 Emissionszertifikate zuzuteilen. Die zugeteilten Emissionszertifikate werden anschliessend in jährlichen Chargen vergeben.
Der Ausarbeitung von Zuteilungskriterien ging ein knapp einjähriger Konsultationsprozess des Amtes für Umweltschutz mit den liechtensteinischen Anlagenbetreibern, der EFTA-Überwachungsbehörde, der EU-Kommission sowie mit anderen Behörden aus mehreren EU-Mitgliedstaaten voraus. Die festgelegten Gebühren liegen im europäischen Vergleich im unteren Mittelfeld.
Neben den zwingenden Regelungen für emissionshandelspflichtige Anlagen in Liechtenstein eröffnet das Emissionshandelsgesetz dem Privatsektor die Möglichkeit, aktiv am internationalen Klimaschutzprozess nach dem Kyoto-Protokoll teilzunehmen. Hierzu bietet das Amt für Umweltschutz den Zugang zu einem Emissionshandelskonto im nationalen Register von Liechtenstein. Dadurch erlangt man Anschluss an sämtliche nationale Register innerhalb des EU-Emissionshandelssystems und darüber hinaus zu allen weiteren Registern der übrigen Annex I Staaten aus dem Kyoto Protokoll (Schweiz, Kanada, Japan, Russland, Ukraine usw.).
Die Prüfung von Genehmigungen für kleinere Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern (CDM Small Scale) erfolgt gebührenfrei. Dieser Ansatz soll dazu beitragen, die Transaktionskosten von kleinen und wirtschaftlich zumeist unrentablen Projekten von Seiten Liechtensteins so gering wie möglich zu halten.
Kontakt:
Amt für Umweltschutz
Tel.: +423 236 61 91