pafl: Mitteilung des Fürstlichen Landgerichtes und der Liechtensteinischen Staatsanwaltschaft
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. Februar (pafl) - Ein heute 42-jähriger liechtensteinischer Staatsangehöriger war von April 2001 bis November 2002 bei der LGT-Treuhand beschäftigt. Er hat diese Vertrauensstellung dazu ausgenützt, Kundendaten an sich zu bringen. Er wurde mit Urteil des Fürstlichen Obergerichtes vom 07.01.2004 wegen schweren Betruges, versuchter Nötigung und Urkundenunterdrückung zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr, die für eine Probezeit von 3 Jahren bedingt nachgesehen wurde, verurteilt. Der Verurteilung wegen Betruges liegt zugrunde, dass er 1996 in Barcelona im Zuge eines Immobiliengeschäftes ca. CHF 600'000.- betrügerisch herauslockte. Wegen dieser Tat wurde er von den Behörden in Spanien und später auch in Liechtenstein gesucht. Im Jänner 2003 trat er an die liechtensteinischen Behörden mit der Forderung heran, man möge ihm zwei falsche Reisepässe ausstellen, widrigenfalls er die widerrechtlich erlangten Kundendaten der LGT-Treuhand an ausländische Medien und Behörden weitergeben werde. Diese Forderung wurde selbstverständlich abgelehnt. Dennoch stellte sich der Gesuchte gegen freies Geleit der Strafverfolgung in Liechtenstein. Im Verfahren legte er ein Geständnis ab, zeigte sich reuig und stellte auch die Kundendaten zurück. Vom Verbrechen der Auskundschaftung eines Geschäfts- und Betriebsgeheimnisses wurde er freigesprochen, weil die Gerichte davon ausgingen, dass er bei der Entwendung der Kundendaten noch nicht den Vorsatz hatte, diese dem Ausland preiszugeben. Der derzeitige Aufenthaltsort des Verurteilten ist den liechtensteinischen Behörden nicht bekannt. Ob er der in den Medien genannte Informant des Bundesnachrichtendienstes ist, ist ebenfalls nicht bekannt.
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Kontakt:
Lothar Hagen, Pressesprecher des Fürstlichen Landgerichtes
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
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