pafl: Ingenieur- und Architektengesetz wird revidiert
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Februar (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag mit Bericht und Antrag die Totalrevision des Gesetzes über die Berufsausübung der im Bauwesen tätigen Ingenieure und der Architekten (IAG). Ziel der Gesetzesrevision ist, den Kritikpunkten der EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) nachzukommen. Die Kritikpunkte betreffen die nicht vollständige Umsetzung der EWG-Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise auf dem Gebiet der Architektur und für Massnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr. Es handelt sich dabei vor allem um verfahrensrechtliche Vorschriften und Formvorschriften für die Anerkennung von Berufsqualifikationen.
Das Gesetz aus dem Jahr 1989 regelt im Wesentlichen den Zugang und die Ausübung des Berufs der im Bauwesen tätigen Architekten, Fachplaner, Ingenieure und Techniker in Liechtenstein. Dabei kann der Beruf sowohl innerhalb einer ständigen Niederlassung oder einer vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Liechtenstein ausgeübt werden. Bezüglich der vom EWR-Recht angestrebten Erleichterung der Mobilität von Berufstätigen in Europa sieht das IAG unter anderem Bestimmungen über die Anerkennung von Berufsqualifikationen vor.
Im Hinblick auf die in der Zwischenzeit erfolgte Verabschiedung der neuen Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen sollen darüber hinaus in der vorliegenden Gesetzesrevision auch die Vorgaben dieser Richtlinie berücksichtigt werden. Schliesslich soll auf Vollzugsprobleme reagiert werden, die in der Praxis aufgetreten sind.
Kontakt:
Ressort Bauwesen
Norman Hoop
Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 20