pafl: Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung hat dem Landtag einen Bericht und Antrag betreffend der Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) unterbreitet. Damit sollen EU-Richtlinien in gültiges Recht übernommen werden und eine bereits gültige Bestimmung klarer gefasst werden.
Die geltenden Rechnungslegungsvorschriften des Personen- und Gesellschaftsrechts sind am 31. Dezember 2000 in Kraft getreten und waren erstmals für das Geschäftsjahr 2002 anzuwenden. Damit wurden Richtlinien über den Jahresabschluss, über den Konzernabschluss, sowie Teile der EU-Bankbilanz- und der EU-Versicherungsbilanzrichtlinie in liechtensteinisches Recht transformiert.
In den letzten Jahren sind diese, für die Rechnungslegung relevanten EU-Richtlinien mehrmals modernisiert worden. Die jeweiligen neuen bzw. geänderten Regelungen wurden unter Ausnutzung der vorhandenen Spielräume jeweils in liechtensteinisches Recht transformiert.
Im Jahre 2006 hat die EU zwei zusätzliche Rechtsakte erlassen, mit welchen die europäischen Rechnungslegungsvorschriften neuerlich geändert wurden. Die entsprechenden Richtlinien sind aufgrund des EWR-Abkommens in liechtensteinisches Recht zu transformieren, was mit der Vorlage geschehen soll. Die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien wurde ausserdem zum Anlass genommen, eine nach Ansicht der EFTA-Überwachungsbehörde nicht präzise genug umgesetzte Bestimmung klarer zu fassen.
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Ressort Justiz
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