pafl: Übernahme der Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie in das EWR-Abkommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 19. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Bericht und Antrag über den Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses, eine Durchführungsrichtlinie zur Transparenzrichtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Transparenzrichtlinie ist Bestandteil des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen (FSAP) der Europäischen Union. Die Transparenzrichtlinie ergänzt die Verordnung (EG) betreffend die Anwendung internationaler Rechnungslegungsstandards, die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie, die Marktmissbrauchsrichtlinie und die Prospektrichtlinie.
Die Transparenz von Wertpapieremittenten ist für das Funktionieren der Kapitalmärkte von zentraler Bedeutung. Mit den in der Transparenzrichtlinie vorgesehenen Informationspflichten soll dem Anleger eine fundierte Beurteilung der Geschäftsergebnisse und der Vermögenslage von Wertpapieremittenten ermöglicht und die Vergleichbarkeit von Wertpapieremittenten verbessert werden. Damit soll das Vertrauen der Anleger in die Wertpapiermärkte gestärkt und der Anlegerschutz und die Markteffizienz erhöht werden.
Die Durchführungsrichtlinie umfasst Durchführungsbestimmungen für
- die Wahl des Herkunftsmitgliedstaates; - den Inhalt des Halbjahresfinanzberichtes; - die Mitteilung des Erwerbs und der Veräusserung bedeutender Beteiligungen; - die Verfahren betreffend die Mitteilung und Veröffentlichung bedeutender Beteiligungen; - Finanzinstrumente, die zum Erwerb von Aktien befugen, die mit Stimmrechten verbunden sind; - den Zugang zu vorgeschriebenen Informationen; - Drittstaaten.
Die Transparenzrichtlinie und die Durchführungsrichtlinie werden durch die Revision des Offenlegungsgesetzes umgesetzt. Zusätzlich wird noch eine Verordnung zum Offenlegungsgesetz erlassen.
Kontakt:
Ressort Finanzen
Edgar Nipp
Mitarbeiter der Regierung
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