pafl: Stellungnahme der Regierung zum Ausgleich der kalten Progression im Steuergesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 26. März (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag eine Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes bezüglich Ausgleich der kalten Progression. An der ersten Lesung zur Abänderung des Steuergesetzes im Dezember 2007 hat der Landtag die Regierungsvorlage grundsätzlich begrüsst. Dennoch gab es einige Fragen, hauptsächlich zur konkreten Vorgehensweise beim Ausgleich der kalten Progression.
Die Regierung hat auf der Grundlage der Landtagsdebatte die Gesetzesformulierung entsprechend angepasst. Die Regierung hat somit die Verpflichtung, dem Landtag Bericht zu erstatten, wenn sich der Landesindex der Konsumentenpreise seit dem letzten Ausgleich um 8 Prozent erhöht hat. Gleichzeitig hat die Regierung dem Landtag Antrag zu stellen, ob ein voller oder teilweiser Ausgleich der kalten Progression erfolgen oder aus gewichtigen Gründen sogar darauf verzichtet werden soll. Über den Ausgleich der kalten Progression beschliesst dann der Landtag. Damit soll ein Automatismus vermieden werden, gleichzeitig werden die Kompetenzen des Gesetzgebers vollständig gewahrt. Die Nennung der einzelnen Gesetzesartikel, welche Abzüge oder Limiten enthalten, die bei einem Ausgleich der kalten Progression betroffen sind, soll im entsprechenden Artikel beibehalten werden.
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Steuerverwaltung
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