Boeing und Goodrich unterzeichnen neue langfristige Vereinbarung über Lieferung von Fahrwerksanlagen
Charlotte, North Carolina (ots/PRNewswire)
Die Goodrich Corporation (NYSE: GR) hat eine neue langfristige Vereinbarung mit der Boeing Company unterzeichnet, in deren Rahmen Goodrich weiterhin als exklusiver Lieferant von Erstausrüstungs- und Sekundärmarkt-Fahrwerksanlagen für die kommerziellen Flugzeugprogramme 737, 747, 767 und 777 tätig sein wird. Die Vereinbarung verlängert die Lieferabkommen bis zum Jahr 2012.
Nach Angaben von Jack Carmola, Segment President für Actuation and Landing Systems von Goodrich: "Diese Vereinbarung dient als strategische Grundlage für die Fortsetzung unserer Beziehung mit Boeing -- einem Schlüsselkunden des Unternehmens. Unser Engagement für die Zusammenarbeit mit Boeing, verbunden mit unserem gemeinsamen Enthusiasmus für Lean Manufacturing und kontinuierliche Verbesserung ist ein Grundstein für diese Vereinbarung. Darüber hinaus ermöglicht unsere Unterstützung des Fertigungssystems von Boeing die Bereitstellung von hochwertigen Produkten, während wir gemeinsam an Lösungen zum gegenseitigen Nutzen arbeiten."
Die Herstellung und Montage von Boeing Fahrwerksanlagen erfolgt an den Standorten von Goodrich in den US-Bundesstaaten Ohio, Tennessee und Washington, in der kanadischen Provinz Ontario sowie in Polen.
Die Goodrich Corporation, ein Fortune-500-Unternehmen, ist ein globaler Anbieter von Systemen und Serviceleistungen für die Luftfahrt-, Verteidigungs- und Homeland-Security-Branche. Goodrich verfügt über eines der strategisch vielfältigsten Produktportfolios der Branche und bietet einem globalen Kundenstamm bedeutende Fertigungs- und Service-Einrichtungen weltweit. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.goodrich.com.
Die Goodrich Corporation ist über seine Geschäftsbereiche und als Mutterunternehmen für seine Tochtergesellschaften geschäftlich tätig, von denen eine oder mehrere in dieser Pressemitteilung als "Goodrich Corporation" bezeichnet werden können.
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte, in die Zukunft gerichtete Aussagen im Rahmen der Definition des Private Securities Litigation Reform Act der USA aus dem Jahr 1995 bezüglich zukünftiger Pläne, Zielsetzungen und erwarteter Leistungen des Unternehmens. Insbesondere sollen Aussagen, bei denen es sich nicht um historische Tatsachen handelt, einschliesslich Aussagen, die Begriffe wie "ist der Ansicht", "erwartet", "rechnet damit", "beabsichtigt", "schätzt" oder "plant" enthalten, zukunftsorientierte Aussagen identifizieren und die Unwägbarkeit künftiger Ereignisse und Ergebnisse vermitteln. Das Unternehmen weist Leser darauf hin, dass sich derartige zukunftsgerichtete Aussagen auf Annahmen stützen, die der Ansicht des Unternehmens nach angemessen sind, aber einer Vielzahl an Risiken unterliegen, und tatsächliche Resultate dementsprechend wesentlich von solchen Prognosen abweichen können.
Wichtige Faktoren, aufgrund derer tatsächliche Ergebnisse abweichen können, sind u. a.: Nachfrage nach und Marktakzeptanz von Boeing Flugzeugen, die tatsächliche Menge der von Boeing unter dem Vertrag gekauften Produkte, potenzielle Stornierung von Aufträgen durch Kunden sowie globale Nachfrage nach Ersatzteilen und Sekundärmarkt-Dienstleistungen. Weitere Informationen zu Faktoren, aufgrund derer tatsächliche Ergebnisse wesentlich von den Prognosen abweichen können, sind in den Einreichungen des Unternehmens bei der US-amerikanischen Securities and Exchange Commission zu finden, u. a. im Jahresbericht des Unternehmens auf Formular 10-K für das zum 31. Dezember 2006 zu Ende gegangene Geschäftsjahr und dem Quartalsbericht des Unternehmens auf Formular 10-Q für das am 31. März 2007 zu Ende gegangene Geschäftsquartal.
Das Unternehmen warnt davor, sich nicht zu sehr auf die in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die nur am Tag ihrer Veröffentlichung volle Gültigkeit haben. Das Unternehmen verpflichtet sich nicht, etwaige Revisionen dieser zukunftsgerichteten Aussagen zu veröffentlichen, um Ereignissen bzw. Umständen Rechnung zu tragen, die nach dem Tag, an dem die Aussagen gemacht wurden, eingetreten sind, bzw. um das Eintreten unerwarteter Ereignisse einzubeziehen.
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von der Goodrich Corporation