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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Modernisierung des Zustellrechts wird von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern begrüsst

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. April (pafl) - Das geltende Zustellrecht
in Liechtenstein ist veraltet und stark zersplittert. Es weist 
verschiedene Lücken auf, weshalb in der Praxis teilweise erhebliche 
Rechtsschutzdefizite festgestellt werden. Die Reformbedürftigkeit des
geltenden Zustellrechts steht ausser Zweifel, zumal diese 
Gesetzesrevision auch von sämtlichen Vernehmlassungsteilnehmern 
begrüsst wurde.
Die Regierung hat nun einen Bericht und Antrag an den Landtag 
verabschiedet, mit dem das geltende Zustellrecht einer umfassenden 
Reform unterzogen und modernisiert werden soll. "Herzstück des neuen 
Zustellrechts bildet eine eigenständige Kodifikation, ein eigenes 
Zustellgesetz, das verfahrensübergreifend gilt und mit einfachen, 
klaren und praxiserprobten Vorschriften mehr Rechtssicherheit 
garantieren und einen Fortschritt im Interesse der Behörden wie der 
Bürger bringen soll", so der zuständige Justizminister, 
Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher.
Das Zustellrecht regelt die förmliche Übermittlung behördlicher 
Dokumente an einen Empfänger. Es ist von herausragender 
verfahrensrechtlicher Bedeutung und stellt gleichsam eine Säule des 
Rechtstaats dar. Erst durch ein funktionierendes Zustellwesen werden 
die effiziente Abwicklung von Verfahren sowie die effektive Teilnahme
daran möglich. Die wirksame Zustellung ist eine Grundvoraussetzung 
für das Funktionieren rechtstaatlicher Verfahren; ohne sie steht der 
Rechtstaat still.
Gleichzeitig wird das Zustellrecht wie kaum ein anderer Bereich 
des Verfahrensrechts vom Fortschritt der Informationstechnologie 
herausgefordert. Zudem stehen heute eine Vielzahl neuer technischer 
Möglichkeiten zur Verfügung, die es im Interesse einer effizienten 
und anwenderfreundlichen Rechtspflege zu nutzen gilt.
Mit der Zustellrechtsreform wird daher auch eine Weichenstellung 
im Hinblick auf die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (so 
genanntes E-Government) in Liechtenstein vorgenommen werden.

Kontakt:

Ressort Justiz
Gert Zimmermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 65 93

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