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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Postulat zu den Revitalisierungsmassnahmen an Binnengewässern beantwortet

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag die Beantwortung des Postulats zu den 
Revitalisierungsmassnamen an Binnengewässern in Liechtenstein. Mit 
dem Postulat wurde die Regierung eingeladen, die aktuelle Situation 
und mögliche Lösungen bei der Revitalisierung der Binnengewässer 
darzustellen und die Rolle der Gewässer als Naherholungsgebiete und 
die mit der Revitalisierung verbundenen Möglichkeiten des 
verbesserten Hochwasserschutzes aufzuzeigen.
Das Fischereigesetz und das Gewässerschutzgesetz verlangen den 
Schutz der Gewässer als Lebensräume sowie deren Wiederherstellung. 
Der Umbau des über weite Strecken naturfernen Gewässersystems wurde 
nach folgender Strategie angegangen: Beseitigung von 
Wanderhindernissen, Wiederbewässerungen und Aufweitungen. Das 
Gewässersystem ist heute weitgehend auch für schwimmschwache Arten 
durchgängig und an den Alpenrhein angeschlossen. Ökologisch 
motivierte Aufweitungen des Gewässerraums verbessern in der Regel 
auch den Hochwasserschutz.
Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags zur Ausweitung der Gewässer 
einerseits und insbesondere den Vorgaben aus dem Gesetz über die 
Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens 
andererseits kann es in Bezug auf die verschiedenen Nutzungsansprüche
zu Konflikten kommen, da durch Revitalisierungen zum Teil bestes 
ackerbaufähiges Land verloren geht. In diesen Situationen gilt es, 
zwischen den beiden Anliegen, dem Erhalt des landwirtschaftlichen 
Bodens und der Ausweitung der Gewässer, abzuwägen. Dabei muss auch 
bedacht werden, dass der Druck auf den Landwirtschaftsboden ebenso 
durch die Erweiterung von Bauzonen, durch Verkehrs- und 
Erschliessungsinfrastrukturen oder durch Bestrebungen bei 
Naturschutzanliegen, Freizeit, Sport, Naherholung und 
Hochwasserschutz weiter wächst.
Die vordringlichste Aufgabe ist es aber, den Raum für die Gewässer
zu sichern. Nur wenn es gelingt, den Gewässerraum vor weiteren 
Bautätigkeiten zu schützen, bleiben die Optionen für künftige 
Neugestaltungen erhalten. Land und Gemeinden sind daher auch 
angehalten, im Nahbereich der Gewässer vorsorglich Boden zu erwerben.

Kontakt:

Ressort Umwelt, Raum, Wald- und Landwirtschaft
Remo Looser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 64 71

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