pafl: Postulat zu den Revitalisierungsmassnahmen an Binnengewässern beantwortet
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. April (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag die Beantwortung des Postulats zu den Revitalisierungsmassnamen an Binnengewässern in Liechtenstein. Mit dem Postulat wurde die Regierung eingeladen, die aktuelle Situation und mögliche Lösungen bei der Revitalisierung der Binnengewässer darzustellen und die Rolle der Gewässer als Naherholungsgebiete und die mit der Revitalisierung verbundenen Möglichkeiten des verbesserten Hochwasserschutzes aufzuzeigen.
Das Fischereigesetz und das Gewässerschutzgesetz verlangen den Schutz der Gewässer als Lebensräume sowie deren Wiederherstellung. Der Umbau des über weite Strecken naturfernen Gewässersystems wurde nach folgender Strategie angegangen: Beseitigung von Wanderhindernissen, Wiederbewässerungen und Aufweitungen. Das Gewässersystem ist heute weitgehend auch für schwimmschwache Arten durchgängig und an den Alpenrhein angeschlossen. Ökologisch motivierte Aufweitungen des Gewässerraums verbessern in der Regel auch den Hochwasserschutz.
Aufgrund dieses gesetzlichen Auftrags zur Ausweitung der Gewässer einerseits und insbesondere den Vorgaben aus dem Gesetz über die Erhaltung und Sicherung des landwirtschaftlich nutzbaren Bodens andererseits kann es in Bezug auf die verschiedenen Nutzungsansprüche zu Konflikten kommen, da durch Revitalisierungen zum Teil bestes ackerbaufähiges Land verloren geht. In diesen Situationen gilt es, zwischen den beiden Anliegen, dem Erhalt des landwirtschaftlichen Bodens und der Ausweitung der Gewässer, abzuwägen. Dabei muss auch bedacht werden, dass der Druck auf den Landwirtschaftsboden ebenso durch die Erweiterung von Bauzonen, durch Verkehrs- und Erschliessungsinfrastrukturen oder durch Bestrebungen bei Naturschutzanliegen, Freizeit, Sport, Naherholung und Hochwasserschutz weiter wächst.
Die vordringlichste Aufgabe ist es aber, den Raum für die Gewässer zu sichern. Nur wenn es gelingt, den Gewässerraum vor weiteren Bautätigkeiten zu schützen, bleiben die Optionen für künftige Neugestaltungen erhalten. Land und Gemeinden sind daher auch angehalten, im Nahbereich der Gewässer vorsorglich Boden zu erwerben.
Kontakt:
Ressort Umwelt, Raum, Wald- und Landwirtschaft
Remo Looser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 64 71