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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. April (pafl) - In ihrer Sitzung vom 29.
April hat die Regierung dem Landtag einen Bericht und Antrag zur 
Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterbreitet.
Damit soll die EG-Richtlinie vom Mai 2005 über unlautere 
Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen 
Unternehmen und Verbrauchern umgesetzt werden.
Die Richtlinie soll unlautere Werbe- und Marketingmethoden sowie 
sonstige verwerfliche Geschäftspraktiken verbieten. So sollen 
insbesondere irreführende und aggressive Praktiken untersagt werden. 
An die Stelle des komplizierten Gewirrs bestehender nationaler 
Verbote, Einschränkungen und Gerichtsurteile soll ein einziges, 
EU-weit gültiges System treten. Die Richtlinie deckt das Verhalten 
von Unternehmen bei Geschäftsabschlüssen mit Konsumenten ab, sofern 
dieses das wirtschaftliche Verhalten der Konsumenten beeinflusst. Es 
geht mit anderen Worten um Verhaltensweisen, welche die Entscheidung 
darüber beeinflussen, ob man ein Produkt kauft oder nicht, und wenn 
ja, von wem. Unter diese Definition fällt auch ein Verhalten, das 
Konsumentenentscheidungen bei der Frage beeinflussen könnte, ob der 
Konsument ein Recht ausüben soll, das ihm gemäss Vertrag mit einem 
Unternehmer zusteht, wie z.B. Inanspruchnahme einer 
Versicherungspolice, Warenrückgabe, Aufkündigung eines Kreditvertrags
oder Beendigung eines Abonnements.
Die Richtlinie führt insbesondere eine Reihe von Praktiken auf, 
die in der ganzen EU verboten werden sollen ("Blacklist") und setzt 
Prinzipien fest, mit denen man gegen neu entstehende Arten unlauterer
Praktiken vorgehen kann.

Kontakt:

Ressort Wirtschaft
Hannes Pingitzer, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 44

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