pafl: Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. April (pafl) - In ihrer Sitzung vom 29. April hat die Regierung dem Landtag einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb unterbreitet. Damit soll die EG-Richtlinie vom Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern umgesetzt werden.
Die Richtlinie soll unlautere Werbe- und Marketingmethoden sowie sonstige verwerfliche Geschäftspraktiken verbieten. So sollen insbesondere irreführende und aggressive Praktiken untersagt werden. An die Stelle des komplizierten Gewirrs bestehender nationaler Verbote, Einschränkungen und Gerichtsurteile soll ein einziges, EU-weit gültiges System treten. Die Richtlinie deckt das Verhalten von Unternehmen bei Geschäftsabschlüssen mit Konsumenten ab, sofern dieses das wirtschaftliche Verhalten der Konsumenten beeinflusst. Es geht mit anderen Worten um Verhaltensweisen, welche die Entscheidung darüber beeinflussen, ob man ein Produkt kauft oder nicht, und wenn ja, von wem. Unter diese Definition fällt auch ein Verhalten, das Konsumentenentscheidungen bei der Frage beeinflussen könnte, ob der Konsument ein Recht ausüben soll, das ihm gemäss Vertrag mit einem Unternehmer zusteht, wie z.B. Inanspruchnahme einer Versicherungspolice, Warenrückgabe, Aufkündigung eines Kreditvertrags oder Beendigung eines Abonnements.
Die Richtlinie führt insbesondere eine Reihe von Praktiken auf, die in der ganzen EU verboten werden sollen ("Blacklist") und setzt Prinzipien fest, mit denen man gegen neu entstehende Arten unlauterer Praktiken vorgehen kann.
Kontakt:
Ressort Wirtschaft
Hannes Pingitzer, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 44