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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung und Harmonisierung von gesetzlichen Grundlagen zur Führung und Transparenz von öffentlichen Unternehmen

Vaduz (ots)

Vaduz, 28. Mai (pafl) - Das Thema der Führung von
öffentlichen Unternehmen durch den Staat wurde im vergangenen Jahr 
aufgrund einer Postulatsbeantwortung durch die Regierung im Landtag 
und einem zu diesem Zweck erstellten umfangreichen 
Arbeitsgruppenbericht ein erstes Mal ausführlich diskutiert. Mit dem 
vorliegenden Vernehmlassungsbericht führt die Regierung die im 2007 
begonnenen Arbeiten fort.
Wie bereits im letzten Herbst angekündigt fusst der Vorschlag der 
Regierung auf drei Standbeinen: Erstens schlägt sie die Schaffung 
eines Rahmengesetzes zur Steuerung und Überwachung von öffentlichen 
Unternehmen vor, in welchem die allgemeinen Bestimmungen für alle dem
Gesetz unterstellten Unternehmen geregelt sind. Zweitens sollen nach 
dem Vorschlag der Regierung alle Spezialgesetze der öffentlichen 
Unternehmen "sanft harmonisiert" und mit den Bestimmungen des 
Rahmengesetzes abgestimmt werden. Und drittens beabsichtigt die 
Regierung, einen "Code" in Form von Empfehlungen zur Führung und 
Kontrolle von öffentlichen Unternehmen in Liechtenstein zu 
verabschieden, welcher nicht zwingend einzuhalten ist, im Falle eines
abweichenden Vorgehens sollten hingegen die Gründe dafür dargelegt 
werden ("comply or explain").
Definition der Aufsichtsfunktionen von Landtag und Regierung
Ebenfalls befasst sich die Regierung in diesem 
Vernehmlassungsbericht ausführlich mit der Frage der staatlichen 
Aufsichtsfunktion über öffentliche Unternehmen. Wie die Diskussion im
Landtag anlässlich der erwähnten Postulatsbeantwortung im vergangenen
Herbst gezeigt hat, ist es notwendig, in dieser Thematik ein 
einheitliches Verständnis zwischen dem Landtag als legislatives Organ
und der Regierung als Exekutivbehörde herzustellen. Die Regierung 
kommt diesbezüglich zum Schluss, dass es die verfassungsmässige 
Aufgabe des Landtags ist, die Geschäftstätigkeit der Regierung zu 
überwachen, was auch beinhaltet, dass der Landtag kontrolliert, wie 
die Regierung ihre verfassungsmässige Verantwortung in Bezug auf die 
Oberaufsicht über die öffentlichen Unternehmen wahrnimmt.
Die direkte Aufsicht und Steuerung der öffentlichen Unternehmen 
sieht die Regierung jedoch als ihre Aufgabe an - analog einer 
Konzernleitung im privatwirtschaftlichen Bereich. Mit dieser 
Aufgabenteilung sind die Verantwortungen und Kompetenzen aus Sicht 
der Regierung nicht nur zeitgemäss und richtig zugeordnet, sondern 
sie führt auch zu einer Entlastung des Landtags, indem verschiedenste
Traktanden wie die Wahl von Organen oder die Genehmigung von Budgets 
und Jahresrechnungen nicht mehr im Landtag traktandiert werden 
müssen. Eine Ausnahme diesbezüglich bildet die Finanzmarktaufsicht, 
welche aus Gründen der politischen Unabhängigkeit nach wie vor direkt
vom Landtag geführt und beaufsichtigt werden soll.
Klarheit und Sicherheit durch strategische Vorgaben der Regierung
Die Regierung hat erkannt, dass sie ihre Rolle der 
"Konzernleitungsfunktion" zukünftig verstärkt und systematischer 
wahrnehmen muss. Auch wenn diverse Aufgaben per Gesetz an 
selbständige Unternehmen ausgelagert werden, so handelt es sich 
dennoch um öffentliche Aufgaben mit einem entsprechend hohen Mass an 
öffentlichem Interesse. Diesbezüglich misst die Regierung dem 
Instrument der Eignerstrategie resp. der Beteiligungsstrategie eine 
wichtige Rolle zu. Die strategische Ausrichtung öffentlicher 
Unternehmen muss mit der Regierung als Eignervertretung abgestimmt 
sein. Eine von der Regierung vorgegebene mittelfristige 
Eignerstrategie schafft für die verantwortlichen Unternehmensorgane 
Klarheit und Sicherheit zur Formulierung einer aus der 
Eignerstrategie abgeleiteten Unternehmensstrategie und ermöglicht 
damit eine notwendigerweise breit abgestützte zielgerichtete 
Weiterentwicklung der einzelnen Institutionen.
Mit dem vorliegenden Gesetzespaket unternimmt die Regierung einen 
grossen Schritt in Bezug auf die Führung und Steuerung öffentlicher 
Unternehmen, welcher sich auch im internationalen Vergleich sehen 
lassen darf.

Kontakt:

Stabsstelle Finanzen
Thomas Lorenz, Stabsstellenleiter
Tel.: +423 236 61 14

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