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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Totalrevision des Waffengesetzes dem Landtag unterbreitet

Vaduz (ots)

Vaduz, 4. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag mit Bericht und Antrag die Totalrevision des 
Waffengesetzes. Damit sollen ein zeitgemässes Waffenrecht geschaffen 
und gesetzliche Regelungen im Zusammenhang mit dem Beitritt zum 
Schengen-Abkommen aufgenommen werden.
Die Vorlage zur Totalrevision des Waffengesetzes weist mehrere 
Schwerpunkte auf: Zum einen soll mit einem zeitgemässen Waffenrecht 
die missbräuchliche Verwendung von Waffen, Waffenbestandteilen, 
Waffenzubehör und Munition möglichst verhindert werden. Aufgrund der 
offenen Grenzen zur Schweiz soll auch das Rechtsgefälle in den 
Bereichen, in denen das schweizerische Waffenrecht strengere Regeln 
als das geltende liechtensteinische vorsieht, nivelliert werden. 
Zudem werden die gewerbsmässige Waffenherstellung und der 
gewerbsmässige Waffenhandel an die heutigen Erfordernisse angepasst. 
Damit Unfälle durch unsachgemässe Waffenhandhabung weitgehend 
verhindert werden, sieht der Regierungsentwurf unter anderem auch 
Bestimmungen zur ordentlichen Verwahrung von Waffen vor.
Zum anderen berücksichtigt die Regierungsvorlage auch verschiedene
waffenrechtliche Anpassungen, die aufgrund des bilateralen Abkommens 
zwischen Liechtenstein und der Europäischen Union über die 
Assoziierung an Schengen und Dublin vorzunehmen sind. Diese 
Anpassungen umfassen vor allem die Ausweitung der derzeitigen 
Waffenerwerbscheinspflicht für Faustfeuerwaffen auch auf andere 
Feuerwaffen, die Einführung einer Kategorie der meldepflichtigen 
Feuerwaffen, für welche zwar keine Bewilligung für den Erwerb selbst 
notwendig ist, jedoch nachträglich der Erwerb der Waffenbehörde zu 
melden ist. Der Schengenbeitritt bedingt auch die Aufnahme von 
Regelungen über das Verbringen von Schusswaffen und Munition 
innerhalb der Schengenstaaten. In diesem Zusammenhang ist auch die 
Einführung des Europäischen Feuerwaffenpasses zu nennen, der eine 
Erleichterung für Jäger und Sportschützen für das Verbringen von 
Feuerwaffen und Munition in einen anderen durch das 
Schengen-Assoziierungsabkommen gebunden Staat bringt.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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