pafl: Abänderung des Polizeigesetzes in Zusammenhang mit Schengener Assoziierungsabkommen
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 27. Mai 2008 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des Polizeigesetzes an den Landtag verabschiedet. Die Umsetzung und das Inkrafttreten der Schengener Assoziierungsabkommen setzen unter anderem voraus, dass Liechtenstein als Ausgleich für den Abbau systematischer Personenkontrollen an der Grenze einen Anschluss an das Schengener Informationssystem (SIS) realisiert, in welchem bestimmte Personen und Sachen von allen Mitgliedstaaten und den assoziierten Staaten im gesamten Schengenraum zur Fahndung ausgeschrieben und von allen zugriffsberechtigten Sicherheitsbehörden abgefragt werden können.
Ferner haben die angeschlossenen Staaten eine Behörde zu bezeichnen, welche für das Funktionieren und die Sicherheit des nationalen Systemteils sowie die Datenpflege verantwortlich ist. Ausserdem ist ähnlich wie im INTERPOL-Verkehr eine nationale Zentralstelle einzurichten, das sogenannte SIRENE-Büro, welches für den internationalen Austausch von zusätzlichen Informationen und die Koordinierung der erforderlichen Massnahmen verantwortlich ist.
Soweit die Schengenassoziierung polizeiliche Aufgaben betrifft, ist in Liechtenstein die Landespolizei die zuständige Behörde, insbesondere soll sie auch mit der Einrichtung, dem Betrieb und des Unterhaltes des nationalen Teiles des SIS sowie mit der Einrichtung und dem Betrieb des SIRENE-Büros beauftragt werden. Zu diesem Zweck sollen nun die dafür erforderlichen gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden. Die eigentliche Regelung der Umsetzung im Detail, welche weitgehend durch die europäischen Rechtsakte vorgezeichnet ist, soll im Verordnungswege erfolgen.
Die erforderliche Umsetzung besonderer Regeln hinsichtlich der auszutauschenden Informationen soll zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen, da dazu vorher noch eine vergleichende Prüfung der Umsetzungen im Ausland und eine entsprechende Vernehmlassung durchgeführt werden sollen.
Kontakt:
Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92