pafl: Neue Verordnung: Zahlreiche Neuerungen für Fahrzeugbesitzer
Vaduz (ots)
Vaduz, 25. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Juni 2008 die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) und die Verordnung über technische Anforderungen an Transportwagen und deren Anhänger abgeändert. "Mit der Einführung strengerer Abgasnormen sollen ab 2009 die Emissionen von leichten Motorwagen stufenweise weiter gesenkt werden. Ebenfalls wird die Verkehrssicherheit durch gezielte Massnahmen erhöht", so der zuständige Regierungsrat Martin Meyer.
Verbesserung der Sichtbarkeit
Im Wesentlichen sind in den vorliegenden Verordnungen folgende Neuerungen enthalten: Zur Verbesserung der Sichtbarkeit von Lastwagen und ihren Anhängern müssen diese, wenn sie nach dem 1. Juli 2011 neu in Verkehr kommen, mit so genannten Umrissmarkierungen versehen werden. Das sind reflektierende Klebebänder, welche die Konturen des Fahrzeugs sichtbar machen. Ebenfalls zur Verbesserung der Sichtbarkeit müssen Motorfahrzeuge und Anhänger mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit einer Heckmarkierungstafel in Form eines roten, reflektierenden Dreiecks ausgerüstet werden.
Vermindung der Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer
Ab dem 1. Januar 2010 dürfen in Liechtenstein an Personenwagen nur noch Frontschutzsysteme montiert sein, die den strengen EU-Normen entsprechen. Alle anderen Systeme müssen bis dahin entfernt sein. Diese Vorschrift, mit welcher die Verletzungsgefahr für Fussgänger und Zweiradfahrer vermindert werden soll, gilt für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge bereits seit dem 1. Juli 2007. Ab 2010 wird sie auf alle Fahrzeuge ausgeweitet.
Zusätzliche Spiegel für Lastwagen und Sattelschlepper
Lastwagen und schwere Sattelschlepper müssen bis spätestens 31. März 2009 mit zusätzlichen Spiegeln ausgerüstet sein. Diese sollen sicherstellen, dass der Chauffeur auch Verkehrsteilnehmende sehen kann, die unmittelbar neben dem Fahrzeug stehen oder fahren.
Strengere EU-Abgasnormen
Ab 2009 / 2011 gelten für neu in Verkehr gebrachte leichte Motorwagen (zum Beispiel Personenwagen) in Liechtenstein die strengeren EU-Abgasnormen EURO 5 und ab 2014 / 2015 EURO 6. Für Lastwagen mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und einem Gesamtgewicht bis 7'500 kg genügen künftig die Abgasvorschriften, die für Arbeitsmotorwagen gelten, wenn sie mit einem geprüften Partikelfilter ausgerüstet sind.
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Motorfahrzeugkontrolle
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