pafl: Reform des Erbrechts erarbeitet
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Juni (pafl) - Die Projektgruppe "200 Jahre ABGB", welche im Sommer 2007 von der Regierung eingesetzt wurde, hat nunmehr in einem ersten Schritt einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Reform des Erbrechts ausgearbeitet. Zeitgleich gehen die Vorlagen zum Sachwalterrecht und Ausserstreitgesetz aufgrund der engen rechtlichen Verbindung in die Vernehmlassung. Die Vernehmlassungsberichte wurden in der Regierungssitzung vom 24. Juni 2008 verabschiedet.
Seit dem im Jahre 1847 in Geltung getretenen Erbrechtspatent verbindet das liechtensteinische und das österreichische ABGB im Erbrecht eine bis in die Gegenwart reichende enge Beziehung. Aufgrund der Tatsache, dass nach der Ehe- und Familienrechtsreform im Jahre 1993 nur noch punktuelle Neuregelungen in Liechtenstein vorgenommen wurden, ist eine grundlegende Reform unabdingbar geworden. "Vor allem die in Österreich im Zuge des Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetzes 2004 vorgenommenen Rechtsänderungen wurden bei uns bisher nicht nachvollzogen. Die dadurch bestehenden Nachführungsdefizite sollen nun behoben werden", erklärt Justizminister Klaus Tschütscher.
Da sich auch weiterhin eine enge Anlehnung an die in Österreich bestehende Rechtssituation empfiehlt, werden mit der Reform des erbrechtlichen Abschnitts des ABGB insbesondere folgende Ziele verfolgt: die ersatzlose Beseitigung der - vor allem Kinder diskriminierenden - erbrechtlichen Bestimmung über den Zeitpunkt der Feststellung der Abstammung und die Verbesserung des Erbrechts des überlebenden Ehegatten gegenüber entfernteren Verwandten der Seitenlinie sowie die Zulassung des aussergerichtlichen mündlichen Zeugentestaments nur noch als Notform.
Neben diesen Neuerungen werden in der gegenständlichen Vernehmlassungsvorlage auch weitergehende, von der österreichischen Fassung abweichende, Reformvorschläge unterbreitet. Diese betreffen vor allem die Verschiebung des Erbvertrages aus dem Hauptstück über die Ehepakte in den erbrechtlichen Abschnitt. Abgesehen von der neuen Einordnung in das Erbrecht wird eine weitere Abänderung dahingehend vorgeschlagen, die Beschränkung der Zulässigkeit auf Ehegatten und Brautleute und auch die auf drei Viertel des Nachlasses aufzugeben. Die Ausarbeitung der Vorlage wurde darüber hinaus dafür genützt, unzeitgemässe und überholte Bestimmungen einer eingehenden rechtlichen Überprüfung zu unterziehen und zeitgemässe Textadaptierungen vorzuschlagen.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
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