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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Ausserstreitgesetzes geht in die Vernehmlassung

Vaduz (ots)

Vaduz, 30. Juni (pafl) - Das im Jahr 2012
bevorstehende Jubiläum "200 Jahre ABGB in Liechtenstein" veranlasste 
die Regierung im Sommer 2007 dazu, zwecks Aktualisierung der in 
Liechtenstein seit 1812 in Geltung stehenden Zivilrechtskodifikation,
unter Einschluss des Verfahrensrechts und etwaiger Nebengesetze, 
unter der Leitung von Regierungschef-Stellvertreter und 
Justizminister Klaus Tschütscher eine Projektgruppe "200 Jahre ABGB" 
ins Leben zu rufen. In einem ersten Schritt legt die Projektgruppe 
nun - neben einer Revision des ABGB in den Bereichen des Erb- und 
Sachwalterrechts - die entsprechenden verfahrensrechtlichen 
Bestimmungen in Form eines neuen Ausserstreitgesetzes zur 
Vernehmlassung vor.
"Die meisten Gerichtsangelegenheiten werden im so genannten 
'streitigen Verfahren', dem Zivilprozess, behandelt. Daneben steht 
für besondere Materien das 'Ausserstreitverfahren' zur Verfügung. Es 
handelt sich somit um die Materien, die 'ausserhalb des 
Streitverfahrens' behandelt werden sollen. Dabei geht es regelmässig 
um Belange, in denen die Parteien besonders unterstützungsbedürftig 
und die Rolle des Richters als 'Begleiter' und nicht nur als 
'Entscheider' zu sehen ist," erläutert Justizminister Klaus 
Tschütscher.
Im Ausserstreitverfahren sollen 'nachhaltige' Lösungen in 
Bereichen gefunden werden, wo eine oder mehrere Parteien besonders 
schutzbedürftig sind. Als Beispiele seien die Pflegschaftssachen 
(Obsorge über Kinder, Vormundschaftssachen), aber auch das 
Verlassenschaftsverfahren, also das Verfahren zur Feststellung der 
Erbschaft, genannt. Somit tritt die so genannte Offizialmaxime 
(Untersuchungsgrundsatz) stärker in den Vordergrund. Die 
Hauptunterschiede zum Zivilprozess sind somit vor allem: die 
weitgehende Hilfeorientiertheit; die geringere Formstrenge; die 
Verpflichtung des Gerichts, alle für die Entscheidung erforderlichen 
Umstände von Amts wegen und unabhängig von einem Beweisantrag zu 
ermitteln; die grössere Flexibilität in der Verfahrensführung; die 
grössere Vertraulichkeit in der Verhandlungsführung (keine 
Öffentlichkeit in verschiedenen Verfahren) und die gemeinsame 
Verantwortung des Gerichts und der Parteien zur möglichst umfassenden
Sammlung der Entscheidungsgrundlagen.
Die heutigen gesetzlichen Regelungen sind unübersichtlich, zum 
Teil widersprüchlich und bedürfen generell einer Revision. Als 
Rezeptionsgrundlage diente das österreichische Ausserstreitgesetz.
"Mit der Vorlage zum Ausserstreitgesetz wird ein modernes Gesetz 
über das Verfahren in Ausserstreitsachen geschaffen. Dazu wurden 
folgende Schwerpunkte umgesetzt: Es wurden alle relevanten 
Bestimmungen in einem einzigen Gesetz vereint, was eine Abkehr von 
der bisherigen Verweislösung bedeutet. Gleichzeitig wurden nicht mehr
zeitgemässe Bestimmungen aufgehoben oder bereinigt. Ausserdem wurde 
auf die Verwendung einer möglichst bürgernahen Sprache geachtet und 
die punktuelle Anpassung weiterer betroffener Gesetze vorgenommen", 
so Justizminister Klaus Tschütscher.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.

Kontakt:

Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 34

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