pafl: Schaffung eines Ausserstreitgesetzes geht in die Vernehmlassung
Vaduz (ots)
Vaduz, 30. Juni (pafl) - Das im Jahr 2012 bevorstehende Jubiläum "200 Jahre ABGB in Liechtenstein" veranlasste die Regierung im Sommer 2007 dazu, zwecks Aktualisierung der in Liechtenstein seit 1812 in Geltung stehenden Zivilrechtskodifikation, unter Einschluss des Verfahrensrechts und etwaiger Nebengesetze, unter der Leitung von Regierungschef-Stellvertreter und Justizminister Klaus Tschütscher eine Projektgruppe "200 Jahre ABGB" ins Leben zu rufen. In einem ersten Schritt legt die Projektgruppe nun - neben einer Revision des ABGB in den Bereichen des Erb- und Sachwalterrechts - die entsprechenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen in Form eines neuen Ausserstreitgesetzes zur Vernehmlassung vor.
"Die meisten Gerichtsangelegenheiten werden im so genannten 'streitigen Verfahren', dem Zivilprozess, behandelt. Daneben steht für besondere Materien das 'Ausserstreitverfahren' zur Verfügung. Es handelt sich somit um die Materien, die 'ausserhalb des Streitverfahrens' behandelt werden sollen. Dabei geht es regelmässig um Belange, in denen die Parteien besonders unterstützungsbedürftig und die Rolle des Richters als 'Begleiter' und nicht nur als 'Entscheider' zu sehen ist," erläutert Justizminister Klaus Tschütscher.
Im Ausserstreitverfahren sollen 'nachhaltige' Lösungen in Bereichen gefunden werden, wo eine oder mehrere Parteien besonders schutzbedürftig sind. Als Beispiele seien die Pflegschaftssachen (Obsorge über Kinder, Vormundschaftssachen), aber auch das Verlassenschaftsverfahren, also das Verfahren zur Feststellung der Erbschaft, genannt. Somit tritt die so genannte Offizialmaxime (Untersuchungsgrundsatz) stärker in den Vordergrund. Die Hauptunterschiede zum Zivilprozess sind somit vor allem: die weitgehende Hilfeorientiertheit; die geringere Formstrenge; die Verpflichtung des Gerichts, alle für die Entscheidung erforderlichen Umstände von Amts wegen und unabhängig von einem Beweisantrag zu ermitteln; die grössere Flexibilität in der Verfahrensführung; die grössere Vertraulichkeit in der Verhandlungsführung (keine Öffentlichkeit in verschiedenen Verfahren) und die gemeinsame Verantwortung des Gerichts und der Parteien zur möglichst umfassenden Sammlung der Entscheidungsgrundlagen.
Die heutigen gesetzlichen Regelungen sind unübersichtlich, zum Teil widersprüchlich und bedürfen generell einer Revision. Als Rezeptionsgrundlage diente das österreichische Ausserstreitgesetz.
"Mit der Vorlage zum Ausserstreitgesetz wird ein modernes Gesetz über das Verfahren in Ausserstreitsachen geschaffen. Dazu wurden folgende Schwerpunkte umgesetzt: Es wurden alle relevanten Bestimmungen in einem einzigen Gesetz vereint, was eine Abkehr von der bisherigen Verweislösung bedeutet. Gleichzeitig wurden nicht mehr zeitgemässe Bestimmungen aufgehoben oder bereinigt. Ausserdem wurde auf die Verwendung einer möglichst bürgernahen Sprache geachtet und die punktuelle Anpassung weiterer betroffener Gesetze vorgenommen", so Justizminister Klaus Tschütscher.
Die Vernehmlassungsfrist endet am 5. September 2008.
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Ressort Justiz
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