pafl: Erleichterung bei Verschmelzung oder Spaltung von Aktiengesellschaften - Änderung im Personen- und Gesellschaftsrecht
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend Übernahme einer EU-Richtlinie zum Erfordernis der Erstellung eines Berichts durch einen unabhängigen Sachverständigen bei der Verschmelzung oder der Spaltung von Aktiengesellschaften verabschiedet. Am 25. April 2008 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten bestimmt generell, dass eine Prüfung des Verschmelzungsplans durch unabhängige Sachverständige und die Erstellung eines Berichts der Sachverständigen für die Gesellschafter der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften nicht erforderlich sind, wenn alle Gesellschafter darauf verzichtet haben. Demgegenüber enthält die Richtlinie des Rates betreffend die Verschmelzung von Aktiengesellschaften keine derartige Ausnahmeregelung für den Verschmelzungsplan von Aktiengesellschaften, obwohl das europäische Recht es bei der Spaltung von Aktiengesellschaften den Mitgliedstaaten überlässt, eine Ausnahme für den Spaltungsplan für Aktiengesellschaften zu gestatten.
Diese inkonsistente Rechtslage gilt es zu beseitigen. Es besteht kein Grund, weiterhin auf Prüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen für die Aktionäre zu bestehen, wenn die Aktionäre einstimmig beschliessen, darauf zu verzichten. Die Umsetzung der Richtlinie wird durch eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts erfolgen.
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Ressort Justiz
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