pafl: Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften stärken - Änderung im Personen- und Gesellschaftsrecht
Vaduz (ots)
Vaduz, 13. August (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. August 2008 einen Bericht und Antrag betreffend Übernahme einer Richtlinie über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften verabschiedet. Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union haben diese Richtlinie im Juli 2007 erlassen. Am 25. April 2008 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Ziel der Richtlinie ist die Einführung bestimmter Mindestanforderungen, um sicherzustellen, dass Aktionäre von Unternehmen, deren Anteile auf einem geregelten Markt gehandelt werden, frühzeitig vor Generalversammlungen Zugang zu den relevanten Informationen erhalten und über einfache Möglichkeiten verfügen, um ihr Stimmrecht auch aus der Ferne auszuüben. Die Aktiensperre wird abgeschafft; neu sind Mindestanforderungen hinsichtlich Frage-, Vorschlags- und Beschlussvorlagerechten. Die Richtlinie lässt den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Ausübung der in der Richtlinie genannten Rechte durch zusätzliche Massnahmen weiter zu erleichtern. Die Umsetzung der Richtlinie wird durch eine Abänderung des Personen- und Gesellschaftsrechts erfolgen.
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Ressort Justiz
Heino Helbock, Mitarbeiter der Regierung
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