pafl: Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. September (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. September 2008 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zur Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung sowie weiteren Gesetzen zwecks Einführung eines Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege verabschiedet.
Entsprechend der im Jahre 2007 festgelegten Ziele der künftigen Alterspolitik soll mit der Einführung des Betreuungs- und Pflegegeldes bei Hauspflege möglichst rasch eine gleichwertige Ausgestaltung der ambulanten, häuslichen Betreuung und Pflege im Vergleich zum stationären Bereich erreicht werden. Gleichzeitig werden in enger Zusammenarbeit mit den Familienhilfen die strukturellen Voraussetzungen (zentrale Beratungs- und Koordinationsstelle, Aufbau einer Langzeitbetreuung bzw. -pflege) geschaffen, um den Betroffenen eine echte Wahlfreiheit zwischen dem Leben zuhause und im Heim gewähren zu können.
Das Betreuungs- und Pflegegeld beträgt gemäss der Gesetzesvorlage maximal 180 Franken pro Tag und wird allen betreuungs- und pflegebedürftigen Menschen unabhängig von Alter und Einkommen auf Anmeldung von den AHV-IV-FAK-Anstalten in Zusammenarbeit mit einer noch zu errichtenden Fachstelle ausgerichtet. Der Anspruch besteht bereits bei Vorliegen einer leichten Hilflosigkeit und wird zusätzlich zur Hilflosenentschädigung gewährt. Dies stellt eine deutliche Verbesserung im Vergleich zur heutigen Situation dar, wonach lediglich im Falle der Pflegebedürftigkeit in Folge einer Krankheit auf Grundlage der Verordnung über die Krankenversicherung ein Betrag von bis zu 100 Franken pro Tag gewährt werden konnte.
Der nunmehr vorliegende Gesetzesentwurf setzt erste finanzielle und strukturelle Massnahmen der in der Beantwortung des im Mai 2007 eingereichten Postulates betreffend die Besserstellung der ambulanten Pflege und Betreuung, insbesondere der finanziellen Unterstützung der Betreuungs- und Pflegearbeit in der Familie aufgezeigten Lösungen um.
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 24. Oktober 2008. Der Bericht kann bei der Regierungskanzlei oder im Internet unter www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 61 79