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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Klarstellung der Regierung

Vaduz (ots)

Vaduz, 9. September (pafl) - Die Regierung hat am 2.
September 2008 die Konzepte der einzelnen Schulstandorte zur Kenntnis
genommen und die Freigabe zur Umsetzung der Detail- und 
Realisierungsphase erteilt. Dies bedeutet, dass alle Schulstandorte 
nun die eingereichten Konzepte, welche auch ein eigenes 
Aufnahmeverfahren beinhalten, weiter ausarbeiten. Auch das 
Liechtensteinische Gymnasium hat ein Konzept für eine Profilschule 
eingereicht. Dieses Profil sieht zwei fachliche Schwerpunkte, nämlich
einen mathematisch-naturwissenschaftlichen und einen sprachlichen 
Schwerpunkt vor.
Zu den Vorgaben bzw. dem Auftrag des Gymnasiums gehört gemäss 
Regierungsbeschluss vom 22. Mai 2007, dass der Zugang über ein 
Verfahren erfolgt, welches das Gymnasium selber durchführt. Dazu wird
wörtlich wie folgt ausgeführt: "Dieses geht grundsätzlich wie bei 
anderen Schulstandorten nur von den Interessen bzw. Bedürfnissen 
sowie den fachlichen Kompetenzen in Bezug auf das Profil und nicht 
von den vorhandenen allgemeinen kognitiven Kompetenzen, Kenntnissen 
und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler aus. Das Verfahren kann 
ähnlich wie bei anderen Profilschulen gestaltet werden, die zu viele 
Anmeldungen aufweisen. Folglich müssen grundsätzlich alle 
Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, welche die 
Anforderungen in Bezug auf das Profil erfüllen. Diese können aus der 
gesamten Leistungsbandbreite kommen." Der Regierungsbeschluss vom 22.
Mai 2007 beinhaltet aber auch die Vorgabe, dass nur für Profile, die 
Schülerinnen und Schüler mit kognitiv höheren wie auch schwächeren 
Begabungen ansprechen, zwei bis drei Klassen bewilligt werden. Für 
ein Profil, welches klar in Richtung Eliteförderung zielt, wird nur 
eine Klasse bewilligt. Im Regierungsbeschluss vom 17. März 2008 wurde
zusätzlich festgehalten, dass die Entwicklung und Durchführung sowie 
der Entscheid über die Aufnahme durch das Gymnasium erfolgt.
Die Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren sind von der 
Regierung somit klar und eindeutig definiert worden. Sie wurden 
seitens der Regierung und des Schulamtes stets unter den Vorgaben 
obiger Regierungsbeschlüsse kommuniziert. Die Rahmenbedingungen 
wurden von der Regierung auch nicht - wie verschiedene öffentliche 
Meinungen darstellen wollen - verändert. Mit der Verabschiedung des 
Berichts und Antrags zu den gesetzlichen Grundlagen zu SPES I hat die
Regierung zum Verfahren lediglich präzisiert, dass das 
Aufnahmeverfahren keine Aufnahmeprüfungen jeglicher Art enthalten 
darf. Dieser Gesetzesvorschlag der Regierung, basierend auch auf den 
Rückmeldungen der Vernehmlassung, wird nun dem Landtag unterbreitet, 
welcher damit schlussendlich die definitiven Rahmenbedingungen 
festlegt.
Die Vorteile für die Schülerinnen und Schüler der vierten und 
fünften Klasse Primarschule bezüglich des neuen Übertrittsverfahrens 
mit SPES I sind ausserordentlich gross. Die Kinder sind nicht mehr 
einem ständigen Selektionsdruck ausgesetzt und damit können auch die 
negativen Auswirkungen auf den Unterricht in der Primarschule 
eliminiert werden. Dies sind wesentliche Zielsetzungen von SPES I.

Kontakt:

Ressort Bildungwesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel. +423 236 76 68
simon.biedermann@mr.llv.li

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