pafl: Klarstellung der Regierung
Vaduz (ots)
Vaduz, 9. September (pafl) - Die Regierung hat am 2. September 2008 die Konzepte der einzelnen Schulstandorte zur Kenntnis genommen und die Freigabe zur Umsetzung der Detail- und Realisierungsphase erteilt. Dies bedeutet, dass alle Schulstandorte nun die eingereichten Konzepte, welche auch ein eigenes Aufnahmeverfahren beinhalten, weiter ausarbeiten. Auch das Liechtensteinische Gymnasium hat ein Konzept für eine Profilschule eingereicht. Dieses Profil sieht zwei fachliche Schwerpunkte, nämlich einen mathematisch-naturwissenschaftlichen und einen sprachlichen Schwerpunkt vor.
Zu den Vorgaben bzw. dem Auftrag des Gymnasiums gehört gemäss Regierungsbeschluss vom 22. Mai 2007, dass der Zugang über ein Verfahren erfolgt, welches das Gymnasium selber durchführt. Dazu wird wörtlich wie folgt ausgeführt: "Dieses geht grundsätzlich wie bei anderen Schulstandorten nur von den Interessen bzw. Bedürfnissen sowie den fachlichen Kompetenzen in Bezug auf das Profil und nicht von den vorhandenen allgemeinen kognitiven Kompetenzen, Kenntnissen und Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler aus. Das Verfahren kann ähnlich wie bei anderen Profilschulen gestaltet werden, die zu viele Anmeldungen aufweisen. Folglich müssen grundsätzlich alle Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden, welche die Anforderungen in Bezug auf das Profil erfüllen. Diese können aus der gesamten Leistungsbandbreite kommen." Der Regierungsbeschluss vom 22. Mai 2007 beinhaltet aber auch die Vorgabe, dass nur für Profile, die Schülerinnen und Schüler mit kognitiv höheren wie auch schwächeren Begabungen ansprechen, zwei bis drei Klassen bewilligt werden. Für ein Profil, welches klar in Richtung Eliteförderung zielt, wird nur eine Klasse bewilligt. Im Regierungsbeschluss vom 17. März 2008 wurde zusätzlich festgehalten, dass die Entwicklung und Durchführung sowie der Entscheid über die Aufnahme durch das Gymnasium erfolgt.
Die Rahmenbedingungen für das Auswahlverfahren sind von der Regierung somit klar und eindeutig definiert worden. Sie wurden seitens der Regierung und des Schulamtes stets unter den Vorgaben obiger Regierungsbeschlüsse kommuniziert. Die Rahmenbedingungen wurden von der Regierung auch nicht - wie verschiedene öffentliche Meinungen darstellen wollen - verändert. Mit der Verabschiedung des Berichts und Antrags zu den gesetzlichen Grundlagen zu SPES I hat die Regierung zum Verfahren lediglich präzisiert, dass das Aufnahmeverfahren keine Aufnahmeprüfungen jeglicher Art enthalten darf. Dieser Gesetzesvorschlag der Regierung, basierend auch auf den Rückmeldungen der Vernehmlassung, wird nun dem Landtag unterbreitet, welcher damit schlussendlich die definitiven Rahmenbedingungen festlegt.
Die Vorteile für die Schülerinnen und Schüler der vierten und fünften Klasse Primarschule bezüglich des neuen Übertrittsverfahrens mit SPES I sind ausserordentlich gross. Die Kinder sind nicht mehr einem ständigen Selektionsdruck ausgesetzt und damit können auch die negativen Auswirkungen auf den Unterricht in der Primarschule eliminiert werden. Dies sind wesentliche Zielsetzungen von SPES I.
Kontakt:
Ressort Bildungwesen
Simon Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel. +423 236 76 68
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