pafl: Wahrung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. September (pafl) - Die Frage der Wahrung der Menschenrechte bei der Terrorismusbekämpfung stand im Mittelpunkt einer Konferenz, die von der Ständigen Vertretung Liechtensteins bei den Vereinten Nationen und der American University in Washington D.C. veranstaltet wurde. Rund 100 Regierungsbeamte, Experten, Diplomaten, Akademiker und Studenten diskutierten das Thema "Terrorismusbekämpfung durch nationale und internationale gezielte Sanktionen: Eine rechtsstaatliche Perspektive". Zu den Sprechern zählten unter anderem der Leiter des US-Finanzbüros zur Kontrolle ausländischer Vermögen (OFAC), Adam J. Szubin, der Buchautor und Geheimdienst-Experte Patrick R. Keefe, sowie der Leiter des UNO-Expertenteams betreffend die Taliban und Al-Qaida, Richard Barrett.
Das rechtsstaatliche Kernproblem der Antiterrorismus-Sanktionen der UNO, der USA und der EU besteht darin, dass die Informationen und Beweise, aufgrund derer die Ziele ausgewählt werden, von Geheimdiensten geliefert und vertraulich sind. Sie können daher von den Betroffenen nur beschränkt gerichtlich angefochten werden. Erst vor wenigen Tagen entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH), dass die Umsetzung der Sanktionen des UNO-Sicherheitsrates gegen die Taliban und Al Qaida durch die EU klar menschenrechtswidrig sei.
Die Konferenz zeigte auf, dass die diversen Sanktionssysteme sowohl im Hinblick auf Rechtsstaatlichkeit als auch auf Effizienz verbessert werden müssen und brachte dazu auch praktische Vorschläge. So stellte Botschafter Wenaweser ein Diskussionspapier einer von Liechtenstein mitgetragenen Initiative vor, die Anregungen für transparentere Verfahren des UNO-Sicherheitsrates beim "Listing" und "Delisting" enthält. Diese Vorschläge haben durch das EuGH-Urteil neue Aktualität erlangt.
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