pafl: Massenschlägerei in Mauren: Strafantrag eingebracht
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Oktober (pafl) - Die Staatsanwaltschaft hat am 1. Oktober 2008 gegen die beiden in Untersuchungshaft befindlichen Schweizer Staatsangehörigen Strafantrag wegen Vergehens der schweren Körperverletzung in zwei Fällen und wegen Vergehens des versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt eingebracht. Der Strafrahmen beträgt bis zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Gegen weitere Verdächtige wird in einem abgetrennten Verfahren ermittelt.
Nach dem Ergebnis der Untersuchung wurde bei der Massenschlägerei ein Polizist schwer verletzt, als ihn ein Stein am Hinterkopf traf. Er erlitt dabei ein offenes Schädel-Hirn-Trauma mit einer Impressionsfraktur. Die zweite schwer verletzte Person erlitt durch zahlreiche Schläge und Tritte gegen den Kopf unter anderem einen zweifachen Bruch des Augenhöhlenknochens. Die Staatsanwaltschaft legt den beiden Verdächtigen zur Last, den Opfern diese Verletzungen im Zusammenwirken mit den getrennt verfolgten Mittätern und in verabredeter Verbindung zugefügt zu haben. Zur Verhandlung ist der Einzelrichter beim Fürstlichen Landgericht zuständig, der die Verhandlung für den 9. Oktober 2008 anberaumt hat.
Kontakt:
Staatsanwaltschaft
Robert Wallner, Leitender Staatsanwalt
Tel.: +423 236 67 40