pafl: Schaffung eines Zahlungsdienstegesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 7. Oktober (pafl) - Die Regierung hat den interessierten Kreisen einen Vernehmlassungsbericht sowie Gesetzesvorschläge betreffend die Einführung eines Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) und die damit verbundenen Abänderungen einiger anderer Finanzgesetze unterbreitet. Damit schlägt sie vor, die Umsetzung der EG-Richtlinie vom November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung bestehender Richtlinien und zur Aufhebung der sogenannten "Payment Services Directive" (PSD) , durch Erlass eines neuen Gesetzes, dem Zahlungsdienstegesetz, vorzunehmen.
Inhaltlich beschlagen die Vorschriften der PSD zivil- und aufsichtsrechtliche Aspekte rund um die Thematik der Zahlungsdienste. Zahlungsdienste sind neben Überweisungen und Lastschriften vor allem auch Kartenzahlungen. Mit der PSD ist EWR-weit ein neuer Finanzintermediär, das so genannte Zahlungsinstitut, in nationales Recht zu implementieren, den es von der jeweilig zuständigen Behörde auch vollumfassend zu beaufsichtigen gilt. Hinzu kommen detaillierte zivilrechtliche Vorschriften bezüglich Transparenz der Informationen seitens der Zahlungsdienstleister sowie hinsichtlich Verteilung der Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung (Autorisierung und Ausführung) von Zahlungsvorgängen.
Da in Liechtenstein momentan in Einklang mit den EWR-Vorgaben lediglich die Überweisungen geregelt sind, liegt es nahe, einen neuen Erlass zu schaffen, welcher für den weitgehend neuen Regelungsgegenstand "Zahlungsdienste" und dessen umfassende Normierung genügend Raum bietet. In gleicher Weise, wie die PSD die Überweisungsrichtlinie als aufgehoben erklärt, soll also mit Einführung des Zahlungsdienstegesetzes das Überweisungsgesetz aufgehoben werden. Einzig ein Artikel des Überweisungsgesetzes mit dem Titel "Verstösse gegen die Gebührengleichheit" wird, wenn auch leicht abgeändert, ins neue Gesetz überführt. Daneben erfordert die PSD-Umsetzung einige Erweiterungen und Anpassungen des Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG), des Gesetzes über die Finanzmarktaufsicht (FMAG), des Gesetzes über die Vermittlerämter und der Bankenverordnung.
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Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
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