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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Schaffung eines Zahlungsdienstegesetzes

Vaduz (ots)

Vaduz, 7. Oktober (pafl) - Die Regierung hat den
interessierten Kreisen einen Vernehmlassungsbericht sowie 
Gesetzesvorschläge betreffend die Einführung eines 
Zahlungsdienstegesetzes (ZDG) und die damit verbundenen Abänderungen 
einiger anderer Finanzgesetze unterbreitet. Damit schlägt sie vor, 
die Umsetzung der EG-Richtlinie vom November 2007 über 
Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung bestehender Richtlinien 
und zur Aufhebung der sogenannten "Payment Services Directive" (PSD) 
, durch Erlass eines neuen Gesetzes, dem Zahlungsdienstegesetz, 
vorzunehmen.
Inhaltlich beschlagen die Vorschriften der PSD zivil- und 
aufsichtsrechtliche Aspekte rund um die Thematik der Zahlungsdienste.
Zahlungsdienste sind neben Überweisungen und Lastschriften vor allem 
auch Kartenzahlungen. Mit der PSD ist EWR-weit ein neuer 
Finanzintermediär, das so genannte Zahlungsinstitut, in nationales 
Recht zu implementieren, den es von der jeweilig zuständigen Behörde 
auch vollumfassend zu beaufsichtigen gilt. Hinzu kommen detaillierte 
zivilrechtliche Vorschriften bezüglich Transparenz der Informationen 
seitens der Zahlungsdienstleister sowie hinsichtlich Verteilung der 
Rechte und Pflichten bei der Erbringung und Nutzung (Autorisierung 
und Ausführung) von Zahlungsvorgängen.
Da in Liechtenstein momentan in Einklang mit den EWR-Vorgaben 
lediglich die Überweisungen geregelt sind, liegt es nahe, einen neuen
Erlass zu schaffen, welcher für den weitgehend neuen 
Regelungsgegenstand "Zahlungsdienste" und dessen umfassende 
Normierung genügend Raum bietet. In gleicher Weise, wie die PSD die 
Überweisungsrichtlinie als aufgehoben erklärt, soll also mit 
Einführung des Zahlungsdienstegesetzes das Überweisungsgesetz 
aufgehoben werden. Einzig ein Artikel des Überweisungsgesetzes mit 
dem Titel "Verstösse gegen die Gebührengleichheit" wird, wenn auch 
leicht abgeändert, ins neue Gesetz überführt. Daneben erfordert die 
PSD-Umsetzung einige Erweiterungen und Anpassungen des 
Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG), des Gesetzes über die 
Finanzmarktaufsicht (FMAG), des Gesetzes über die Vermittlerämter und
der Bankenverordnung.

Kontakt:

Ressort Finanzen
Edgar Nipp, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 15

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