pafl: Abänderung der Lehrerdienstverordnung sowie der Besoldungsverordnung
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Oktober (pafl) - Der Landtag hat im März dieses Jahres die Reform der Lehrerbesoldung in zweiter Lesung beraten und verabschiedet. Grundlage der Reform ist eine Änderung dahingehend, dass die ordentliche Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer nach dem selben System wie bei den Staatsangestellten festgelegt wird. Zu diesem Zweck sind repräsentative Lehrerstellen nach sachlichen Kriterien nach dem auch für das Staatspersonal massgeblichen Schema bewertet worden.
Die repräsentativen Lehrerstellen wurden in Richtpositionen zusammengefasst. Der bisherige Stufenautomatismus wurde abgeschafft. An Stelle des bisherigen Stufenautomatismus tritt nun der im Besoldungsgesetz für das Staatspersonal umschriebene Mechanismus für Besoldungsanpassungen. Die Entwicklung des fixen Leistungsanteils wird jedoch unter Berücksichtigung des Leistungsaspektes und der Beurteilungsressourcen lehrerspezifisch geregelt. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Da die Besoldung der Lehrpersonen nun im selben Gesetz wie diejenige der übrigen Staatsangestellten geregelt ist, bedurfte es einer Anpassung der entsprechenden Besoldungsverordnung. Auch die Lehrerdienstverordnung musste entsprechend angepasst werden.
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