pafl: Neues Schiedsverfahrensrecht für Liechtenstein
Vaduz (ots)
Vaduz, 28. Oktober (pafl) - Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 28. Oktober 2008 den Bericht und Antrag über die Totalrevision des schiedsrichterlichen Verfahrens (Nr. 151/2008) zur Behandlung an den Landtag überwiesen. Die in ihren Grundzügen aus dem Jahr 1895 stammenden Bestimmungen über das schiedsrichterliche Verfahren wurden ursprünglich aus dem österreichischen Recht in das liechtensteinische Zivilprozessrecht (ZPO) übernommen. Sie haben seither nur geringfügige Ergänzungen erfahren und entsprechen nicht mehr den Anforderungen an eine zeitgemässe, der Internationalität unseres Wirtschaftsstandorts verpflichtete Regelung.
Das Regierungsprogramm 2005-2009 sieht unter anderem die Prüfung des Beitritts Liechtensteins zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vor. Dieses Vorhaben, das von verschiedenen Interessensverbänden im Land unterstützt wird, stellt auch im Rahmen des Projektes Futuro einen wichtigen Teil der Umsetzungsinitiativen im Bereich "Rechtsanwendung" dar. "Mit der nun verabschiedeten Vorlage strebt die Regierung die Schaffung eines zeitgemässen, an internationalen Standards orientierten liechtensteinischen Schiedsverfahrensrechts an", erklärt Regierungschef-Stellvertreter Klaus Tschütscher als zuständiger Justizminister.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat das Ressort Justiz deshalb in den letzten Monaten die in ihrem Wesen über 100 Jahre alten Bestimmungen des geltenden Schiedsverfahrensrechts einer grundlegenden Modernisierung unterzogen und dabei ganz gezielt die Brücke für eine internationale Anwendbarkeit geschlagen. Der Wunsch, dem New Yorker Übereinkommen beitreten zu können und das gleichzeitige Vorliegen einer totalrevidierten österreichischen Rezeptionsvorlage, begünstigten eine Totalrevision der liechtensteinischen Bestimmungen zum schiedsrichterlichen Verfahren. "Ich bin überzeugt, dass wir mit einem modernen Schiedsverfahrensrecht einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Stärkung des Finanzplatzes und Wirtschaftsstandorts Liechtenstein leisten. Liechtenstein kann zu einem attraktiven Schiedsort und Sitz für Schiedsgerichte werden", so Justizminister Tschütscher. Der Landtag wird die Regierungsvorlage an der November-Sitzung in erster Lesung beraten.
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Ressort Justiz
Patricia Wildhaber, Mitarbeiterin der Regierung
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