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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Gesicherte AHV-Renten heute und morgen

Vaduz (ots)

Vaduz, 11. November (pafl) - Eine vom Institut für
Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen im Auftrag der 
Regierung durchgeführte Studie kommt zum erfreulichen Ergebnis, dass 
die Leistungen der liechtensteinischen Alters- und 
Hinterlassenenversicherung gesichert sind. Kurzfristige Massnahmen 
sind nicht erforderlich, jedoch sollen schon heute Massnahmen geprüft
und in die Wege geleitet werden, um eine zukünftige 
Nachhaltigkeitslücke zu vermeiden.
Im Bewusstsein, dass die finanzielle Sicherheit der Alters- und 
Hinterlassenenversicherung langfristig und vorausschauend betrachtet 
werden muss, hat die Regierung im April 2007 eine Steuerungsgruppe 
"Zukunft AHV" eingesetzt, mit dem Auftrag den genauen Handlungsbedarf
zu erheben und gegebenenfalls geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Im 
Oktober 2007 beauftragte die Regierung das Institut für 
Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen zu Handen der 
Steuerungsgruppe einen Expertenbericht zu erstellen, der den mittel- 
bis langfristigen Handlungsbedarf in der Alters- und 
Hinterlassenenversicherung aufzeigt, Massnahmen zur Sicherung des 
finanziellen Gleichgewichtes vorstellt sowie Empfehlungen aus 
unabhängiger Expertensicht enthält.
Dieser Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das in 
Liechtenstein bestehende Dreisäulenkonzept der Alterssicherung 
(Staatliche Alterssicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Private 
Selbstvorsorge) sowie die darin enthaltene Existenzsicherung 
(Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Sozialhilfe) nach 
heutigem Kenntnisstand für die Zukunft gerüstet dasteht. Ausgehend 
hiervon befasst sich der Bericht mit der langfristigen 
Leistungsfähigkeit der ersten Säule, der Alters- und 
Hinterlassenenversicherung.
Im internationalen Vergleich verfügt die liechtensteinische 
Alters- und Hinterlassenenversicherung über aussergewöhnlich hohe 
Reserven. Gemäss dem erstellten AHV-Trendszenario, das sich an der 
Entwicklung der vergangenen Jahre orientiert, reichen die Ressourcen 
in der ersten Säule aus, um die Verpflichtungen im Zusammenhang mit 
der finanziellen Existenzsicherung der Altersrentner bis zum Jahre 
2040 zu erfüllen. Allerdings wird ab dem Jahre 2013 eine 
Umlagedifferenz erwartet, die vorläufig durch Einnahmen aus 
Staatsbeiträgen und Anlageerträgen gedeckt werden kann. Die 
AHV-Reserven werden jedoch trotz höherer Staatsbeiträge abnehmen. Es 
ist daher davon auszugehen, dass dem heutigen Alterssicherungssystem 
die Nachhaltigkeit fehlt.
Zwischen Prognosen und der tatsächlichen Entwicklung sind immer 
Abweichungen zu erwarten. Dennoch helfen diese einen allfälligen 
Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die langfristigen 
Auswirkungen von Reformen einzuschätzen. In dem nun vorliegenden 
Bericht werden 15 mögliche Massnahmen, die verschiedene 
Stossrichtungen zur Schliessung der Nachhaltigkeitslücke darlegen, 
sowie deren Auswirkungen vorgestellt.
Kurzfristig sind keine Massnahmen zwingend erforderlich, jedoch 
zeigt die Studie auf, dass zumindest langfristig Reformbedarf 
besteht. Je früher die Planung in Angriff genommen wird, desto 
weniger intensiv muss in bestehende Strukturen eingegriffen werden 
und es kann aus einer Position der Stärke gehandelt werden. Einige 
der vorgeschlagenen Massnahmen brauchen 10 oder mehr Jahre bis sie 
ihre volle Wirkung entfalten können.
Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe wird in den 
kommenden Monaten die von den Experten vorgeschlagenen Massnahmen im 
einzelnen überprüfen, deren Wechselwirkungen beurteilen und daraufhin
eine Empfehlung für die konkrete Umsetzung von Massnahmen zuhanden 
der Regierung abgeben. Zudem soll ein Gremium zur periodischen 
Überprüfung und Anpassung der Prognosen, des Handlungsbedarfes sowie 
der Massnahmen bestimmt werden.

Kontakt:

Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 61 79

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