pafl: Gesicherte AHV-Renten heute und morgen
Vaduz (ots)
Vaduz, 11. November (pafl) - Eine vom Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen im Auftrag der Regierung durchgeführte Studie kommt zum erfreulichen Ergebnis, dass die Leistungen der liechtensteinischen Alters- und Hinterlassenenversicherung gesichert sind. Kurzfristige Massnahmen sind nicht erforderlich, jedoch sollen schon heute Massnahmen geprüft und in die Wege geleitet werden, um eine zukünftige Nachhaltigkeitslücke zu vermeiden.
Im Bewusstsein, dass die finanzielle Sicherheit der Alters- und Hinterlassenenversicherung langfristig und vorausschauend betrachtet werden muss, hat die Regierung im April 2007 eine Steuerungsgruppe "Zukunft AHV" eingesetzt, mit dem Auftrag den genauen Handlungsbedarf zu erheben und gegebenenfalls geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Im Oktober 2007 beauftragte die Regierung das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen zu Handen der Steuerungsgruppe einen Expertenbericht zu erstellen, der den mittel- bis langfristigen Handlungsbedarf in der Alters- und Hinterlassenenversicherung aufzeigt, Massnahmen zur Sicherung des finanziellen Gleichgewichtes vorstellt sowie Empfehlungen aus unabhängiger Expertensicht enthält.
Dieser Bericht liegt nun vor und kommt zum Schluss, dass das in Liechtenstein bestehende Dreisäulenkonzept der Alterssicherung (Staatliche Alterssicherung, Betriebliche Altersvorsorge, Private Selbstvorsorge) sowie die darin enthaltene Existenzsicherung (Ergänzungsleistungen, Hilflosenentschädigung, Sozialhilfe) nach heutigem Kenntnisstand für die Zukunft gerüstet dasteht. Ausgehend hiervon befasst sich der Bericht mit der langfristigen Leistungsfähigkeit der ersten Säule, der Alters- und Hinterlassenenversicherung.
Im internationalen Vergleich verfügt die liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung über aussergewöhnlich hohe Reserven. Gemäss dem erstellten AHV-Trendszenario, das sich an der Entwicklung der vergangenen Jahre orientiert, reichen die Ressourcen in der ersten Säule aus, um die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der finanziellen Existenzsicherung der Altersrentner bis zum Jahre 2040 zu erfüllen. Allerdings wird ab dem Jahre 2013 eine Umlagedifferenz erwartet, die vorläufig durch Einnahmen aus Staatsbeiträgen und Anlageerträgen gedeckt werden kann. Die AHV-Reserven werden jedoch trotz höherer Staatsbeiträge abnehmen. Es ist daher davon auszugehen, dass dem heutigen Alterssicherungssystem die Nachhaltigkeit fehlt.
Zwischen Prognosen und der tatsächlichen Entwicklung sind immer Abweichungen zu erwarten. Dennoch helfen diese einen allfälligen Handlungsbedarf frühzeitig zu erkennen und die langfristigen Auswirkungen von Reformen einzuschätzen. In dem nun vorliegenden Bericht werden 15 mögliche Massnahmen, die verschiedene Stossrichtungen zur Schliessung der Nachhaltigkeitslücke darlegen, sowie deren Auswirkungen vorgestellt.
Kurzfristig sind keine Massnahmen zwingend erforderlich, jedoch zeigt die Studie auf, dass zumindest langfristig Reformbedarf besteht. Je früher die Planung in Angriff genommen wird, desto weniger intensiv muss in bestehende Strukturen eingegriffen werden und es kann aus einer Position der Stärke gehandelt werden. Einige der vorgeschlagenen Massnahmen brauchen 10 oder mehr Jahre bis sie ihre volle Wirkung entfalten können.
Die von der Regierung eingesetzte Arbeitsgruppe wird in den kommenden Monaten die von den Experten vorgeschlagenen Massnahmen im einzelnen überprüfen, deren Wechselwirkungen beurteilen und daraufhin eine Empfehlung für die konkrete Umsetzung von Massnahmen zuhanden der Regierung abgeben. Zudem soll ein Gremium zur periodischen Überprüfung und Anpassung der Prognosen, des Handlungsbedarfes sowie der Massnahmen bestimmt werden.
Kontakt:
Ressort Soziales
Cornelia Marxer-Broder, Mitarbeiterin der Regierung
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