pafl: Verordnungen zum Landesbürgerrecht: Beherrschung der deutschen Sprache als Voraussetzung
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2008 die Abänderung der Verordnung zum Landesbürgerrecht genehmigt und erlassen. Weiters wurde die Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts, dem Wappengesetz, dem Gesetz betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in Landesangelegenheiten und dem Personen- und Gesellschaftsrecht abgeändert.
Mit den Verordnungen hat die Regierung dem Ausländer- und Passamt die Zuständigkeit bezüglich des Nachweises der Sprachkenntnisse und der Staatskundeprüfung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht zugewiesen. Dem Zivilstandsamt werden damit verschiedene Aufgaben im Bereich der Einreichung und Überprüfung der Anträge zugeteilt. Mit der erfolgten Teilrevision des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes sind unter anderem integrative Bestimmungen, wie die Beherrschung der deutschen Sprache und Kenntnisse der Rechtsordnung sowie der Staatskunde inklusive positiv abgelegter Prüfung eingeflossen.
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