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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Verordnungen zum Landesbürgerrecht: Beherrschung der deutschen Sprache als Voraussetzung

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Dezember (pafl) - Die Regierung hat in
ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2008 die Abänderung der Verordnung zum 
Landesbürgerrecht genehmigt und erlassen. Weiters wurde die 
Verordnung über die Delegation von Geschäften nach dem Gesetz über 
den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts, dem Wappengesetz, dem 
Gesetz betreffend die Ausübung der politischen Volksrechte in 
Landesangelegenheiten und dem Personen- und Gesellschaftsrecht 
abgeändert.
Mit den Verordnungen hat die Regierung dem Ausländer- und Passamt 
die Zuständigkeit bezüglich des Nachweises der Sprachkenntnisse und 
der Staatskundeprüfung für die Aufnahme ins Landesbürgerrecht 
zugewiesen. Dem Zivilstandsamt werden damit verschiedene Aufgaben im 
Bereich der Einreichung und Überprüfung der Anträge zugeteilt. Mit 
der erfolgten Teilrevision des Gesetzes über den Erwerb und Verlust 
des Landesbürgerrechtes sind unter anderem integrative Bestimmungen, 
wie die Beherrschung der deutschen Sprache und Kenntnisse der 
Rechtsordnung sowie der Staatskunde inklusive positiv abgelegter 
Prüfung eingeflossen.

Kontakt:

Ressort Inneres
Erik Purgstaller, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 92

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