pafl: Liechtenstein unterzeichnet Konvention zum Verbot von Streumunition
Vaduz (ots)
Vaduz, 5. Dezember (pafl) - Botschafter Daniel Ospelt hat am 3. Dezember 2008 in Oslo im Auftrag der Regierung und unter Vorbehalt der Ratifikation das Übereinkommen über Streumunition unterzeichnet. Von 2. bis 4. Dezember 2008 fand in Oslo eine Konferenz zur Unterzeichnung des Übereinkommens über Streumunition statt. Die Konferenz bildete den Abschluss des so genannten "Oslo-Prozesses", welcher in etwas mehr als einem Jahr ein Übereinkommen hervorbrachte, das als wichtiger Meilenstein in der Geschichte des humanitären Völkerrechts gilt. An der Ausarbeitung des Übereinkommens hatten sich mehr als 100 Staaten, darunter auch Liechtenstein, verschiedene NGOs (Non-governmental Organizations - Nichtregierungsorganisation), die Vereinten Nationen und das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) beteiligt.
Streumunition (sogenannte "Cluster Munitions") besteht aus einem mit zahlreichen Sprengkörpern versehenen Behälter und kann sowohl mit Artilleriegeschützen wie auch aus Flugzeugen abgefeuert oder abgeworfen werden. Streumunition kann eine grosse Fläche während eines kurzen Zeitintervalls mit starkem Feuer abdecken. Wegen der grossen Flächenabdeckung kann beim Einsatz von Streumunition praktisch nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterschieden werden. Das Hauptproblem bei Streumunition ist ihr hoher Anteil an Blindgängern sowie der schlecht funktionierende Selbstzerstörungsmechanismus. Bis zu 40 Prozent der Streumunition explodieren nicht beim Aufschlag. Sie bleibt explosionsbereit und kann jederzeit einen Menschen, der sich nähert oder die Munition berührt, töten oder verstümmeln. Damit wirken die Blindgänger im Prinzip genau gleich wie Landminen. Untersuchungen der NGO Handicap International haben ergeben, dass es sich bei 98 Prozent der Opfer von Streumunition um Zivilisten handelt. Streumunition stellt damit von allen explosiven Kriegsmunitionsrückständen die grösste Gefahr für die Bevölkerung und auch für die Minenräumer dar. Rund ein Viertel der Opfer sind Kinder, die sich durch Farbe und Form der Munition angezogen fühlen. 30 Prozent der Opfer sterben an ihren Verletzungen.
Das neue Übereinkommen verbietet den Einsatz, die Produktion, die Lagerung und den Transfer von Streumunition. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, ihre Bestände an Streumunition innert acht Jahren nach Inkrafttreten des Übereinkommens zu vernichten, alle durch nicht explodierte Streubomben verseuchten Gebiete zu räumen und die Opfer zu unterstützen.
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Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
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