pafl: Klage über 200 Millionen abgewiesen
Vaduz (ots)
Vaduz, 17. Dezember (pafl) - Das Fürstliche Obergericht hat mit Urteil vom 12. Dezember 2008 die vom Kläger Jürgen Hermann gegen das Land Liechtenstein betriebene Amtshaftungsklage über 200 Mio. Franken vollumfänglich abgewiesen und den Kläger zum Ersatz der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Obergericht stellte in seinem Urteil eindeutig fest, dass das Handeln der Behörden des Landes nicht ursächlich für den Zusammenbruch des Fondsvermögens und den wirtschaftlichen Untergang der Hermann Finance war. Der Rechtsstandpunkt der Regierung wurde damit bestätigt: Die vom Kläger anhängig gemachte Klage ist nicht berechtigt und die vom Kläger aufgrund seines Vorgehens verursachten Kosten sind grundsätzlich von ihm zu verantworten und dem Land Liechtenstein zu ersetzen.
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