pafl: EFTA-Überwachungsbehörde kritisiert Wohnsitzerfordernis
Vaduz (ots)
Vaduz, 18. Dezember (pafl) - Nach liechtensteinischem Recht müssen Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer sowie Personen in der obersten Führungsebene einer Bank aufgrund ihres Wohnsitzes in der Lage sein, ihre Funktion und Aufgaben tatsächlich und einwandfrei zu erfüllen. Diese Voraussetzung kann unter Umständen bei einem ausländischen Wohnsitz genauso erfüllt sein wie bei einem Wohnsitz in Liechtenstein. Dennoch hat die EFTA-Überwachungsbehörde (ESA) in Luxemburg Klage eingereicht. Die ESA ist der Meinung, dass es sich hierbei um eine unverhältnismässige Einschränkung der Niederlassungsfreiheit handelt.
Anders sieht es die liechtensteinische Regierung, welche argumentiert, dass die Erreichbarkeit der verantwortlichen Personen und deren Verbundenheit mit den örtlichen Gegebenheiten für einen funktionierenden Wirtschafts- und Finanzplatz unerlässlich sei. Gerade vor dem Hintergrund der weltweiten Finanzmarktkrise sei es wichtig, dass eine einwandfreie Geschäftstätigkeit gewährleistet ist. Folglich könne eine Regelung, die darauf abzielt, dass Wirtschaftsakteure ihre Aufgaben tatsächlich und gewissenhaft wahrnehmen, nicht gegen die Grundfreiheiten des EWR verstossen.
Es obliegt nun dem EFTA-Gerichtshof zu beurteilen, ob der Schutzgedanke der liechtensteinischen Regelung anzuerkennen ist. Ein Urteil ist frühestens im Sommer 2009 zu erwarten.
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