pafl: Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
Vaduz (ots)
Vaduz, 20. Januar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2009 einen Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes (unter besonderer Berücksichtigung der Umsetzung der EU-Rückversicherungsrichtlinie) verabschiedet. Durch die Gesetzesvorlage soll eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates vom November 2005, über die Rückversicherung und zur Änderung diverser damit verbundener EG-Richtlinien, in liechtensteinisches Recht umgesetzt werden.
Ziel der Rückversicherungsrichtlinie ist die Schaffung eines einheitlichen Aufsichtsrahmens für die Rückversicherungstätigkeiten in der Gemeinschaft. Die Rückversicherungsrichtlinie ist eine weitere Massnahme im Rahmen des Aktionsplanes für Finanzdienstleistungen der Europäischen Union, um den Binnenmarkt für Finanzdienstleistungen zu verwirklichen. Die aufsichtsrechtlichen Rahmenbestimmungen der Richtlinie beruhen auf der bestehenden Regelung, die mit der dritten Versicherungsrichtlinie zur Errichtung des Binnenmarktes für Versicherungen eingeführt wurde. Aufgrund der Richtlinie wird das Prinzip der Zulassung und finanziellen Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen durch den Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat ("Sitzlandaufsicht") auch auf die Rückversicherungsunternehmen ausgedehnt. Mit dieser Zulassung erhalten die Rückversicherungsunternehmen ebenso wie die Direktversicherer einen "einheitlichen Pass", mit dem sie ihre Geschäfte überall im Europäischen Wirtschaftsraum ausüben können. Ausserdem sind in der Richtlinie Aufsichtsregeln für die Überwachung der Rückversicherungsunternehmen enthalten. "Durch die Umsetzung der Richtlinie wird auch die Bildung von Schwankungsrückstellungen für Rückversicherungsunternehmen und Captives vorgesehen. Dadurch kann die Attraktivität des Versicherungsstandorts Liechtenstein gesteigert werden", erklärt der Regierungschef-Stellvertreter und zuständige Justizminister Klaus Tschütscher.
Zudem sollen mit der Vorlage verschiedene abgeänderte Richtlinien in Bezug auf Verfahrensregeln und Bewertungskriterien für die aufsichtsrechtliche Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von Beteiligungen im Versicherungsbereich in nationales Recht umgesetzt werden. Inhaltlich umfassen die enthaltenen Vorschriften die Definition, die Berechnungsart sowie formelle und materielle Bestimmungen im Zusammenhang mit der Beurteilung von qualifizierten Beteiligungen.
Da diese Richtlinie bereits existierende Richtliniennormen und somit bereits umgesetzte Bestimmungen modifiziert, bedarf es zu deren Umsetzung mehrheitlich lediglich der Anpassung bestehender Bestimmungen im Versicherungsaufsichtsgesetz, Bankengesetz, und Vermögensverwaltungsgesetz. Die Umsetzung im Banken- und Vermögensverwaltungsgesetz ist bereits im Gange. Die erste Lesung im Landtag zu dieser Vorlage ist im Dezember 2008 erfolgt. Mit der Gesetzesrevision sollen auch weitere, dringende Postulate aufgenommen werden, die sich in der Aufsichtspraxis ergeben haben.
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