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Fürstentum Liechtenstein

pafl: SPERRFRIST: DONNERSTAG, 5. FEBRUAR 2009, 00:00 UHR

Vaduz (ots)

Sperrfrist bis 05.02.2009, 00:00 Uhr
Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess
Die Regierung hat ein vom Ressort
Soziales ausgearbeitetes Konzept zur Verbesserung der Integration von
Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess zur Kenntnis genommen.
Das Konzept beinhaltet die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für
Betroffene und Dritte (Angehörige, Arbeitgeber etc.). Diese Bündelung
des Angebots soll vor allem der Koordination zwischen den 
verschiedenen involvierten Amtsstellen und Institutionen (IV, AMSFL, 
ASD etc.) und gleichzeitig als Informationsplattform dienen. 
Interdisziplinäre Fallbesprechungen sollen dafür Sorge tragen, dass 
der Betroffene die Dienstleistungen erhält, die seiner Situation 
optimal entsprechen. Durch die spezielle Betreuung und Überführung an
die jeweils zuständige Stelle soll dem Betroffenen die Orientierung 
im grossen Angebot an Leistungen und Massnahmen wesentlich 
erleichtert werden. Damit wird einerseits die Kommunikation zwischen 
den involvierten Stellen verbessert und andererseits die 
Handlungsverantwortung der jeweils zuständigen Stelle übergeben.
Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung der Arbeitgebenden, 
welche über die verschiedenen Arten der Unterstützung im Zusammenhang
mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ausreichend 
informiert werden (zum Beispiel Einarbeitungszuschüsse, 
Lohnzuschüsse, Arbeitsversuche etc.). Das Konzept sieht ausserdem die
Steuerung des Case Managements vor, welches der Erhaltung des 
Arbeitsplatzes bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit vom 
Arbeitsplatz dient. Die Früherfassung im Sinne des 
Invalidenversicherungsgesetzes soll von der Invalidenversicherung 
gelöst und der neuen Koordinationsstelle zugeordnet werden.
Durch all diese Massnahmen soll der durch die Behinderung 
hervorgerufene Nachteil am Arbeitsmarkt ausgeglichen oder zumindest 
gemildert werden, da Menschen mit Behinderung aufgrund ihres 
Handicaps einer bevorzugten Behandlung bedürfen.
Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle kann nicht isoliert 
betrachtet werden. Es gilt zu prüfen, inwieweit diese Stelle bei 
bereits bestehenden Organisationen angesiedelt werden kann. Um diese 
Frage abschliessend zu klären, ist im Speziellen die in Aussicht 
gestellte Überprüfung der Inhalte und der Wirkungsweise der 
Stabsstelle für Chancengleichheit abzuwarten. Erst danach kann die 
dringend notwendige Verbesserung der Integration von Menschen mit 
Behinderungen in den Arbeitsprozess konkret umgesetzt werden.
SPERRFRIST: DONNERSTAG, 5. FEBRUAR 2009, 00:00 UHR

Kontakt:

Ressort Soziales
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 28

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