pafl: SPERRFRIST: DONNERSTAG, 5. FEBRUAR 2009, 00:00 UHR
Vaduz (ots)
Sperrfrist bis 05.02.2009, 00:00 Uhr
Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess
Die Regierung hat ein vom Ressort Soziales ausgearbeitetes Konzept zur Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsprozess zur Kenntnis genommen. Das Konzept beinhaltet die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Betroffene und Dritte (Angehörige, Arbeitgeber etc.). Diese Bündelung des Angebots soll vor allem der Koordination zwischen den verschiedenen involvierten Amtsstellen und Institutionen (IV, AMSFL, ASD etc.) und gleichzeitig als Informationsplattform dienen. Interdisziplinäre Fallbesprechungen sollen dafür Sorge tragen, dass der Betroffene die Dienstleistungen erhält, die seiner Situation optimal entsprechen. Durch die spezielle Betreuung und Überführung an die jeweils zuständige Stelle soll dem Betroffenen die Orientierung im grossen Angebot an Leistungen und Massnahmen wesentlich erleichtert werden. Damit wird einerseits die Kommunikation zwischen den involvierten Stellen verbessert und andererseits die Handlungsverantwortung der jeweils zuständigen Stelle übergeben.
Ein weiteres Ziel ist die Sensibilisierung der Arbeitgebenden, welche über die verschiedenen Arten der Unterstützung im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ausreichend informiert werden (zum Beispiel Einarbeitungszuschüsse, Lohnzuschüsse, Arbeitsversuche etc.). Das Konzept sieht ausserdem die Steuerung des Case Managements vor, welches der Erhaltung des Arbeitsplatzes bei längerer krankheitsbedingter Abwesenheit vom Arbeitsplatz dient. Die Früherfassung im Sinne des Invalidenversicherungsgesetzes soll von der Invalidenversicherung gelöst und der neuen Koordinationsstelle zugeordnet werden.
Durch all diese Massnahmen soll der durch die Behinderung hervorgerufene Nachteil am Arbeitsmarkt ausgeglichen oder zumindest gemildert werden, da Menschen mit Behinderung aufgrund ihres Handicaps einer bevorzugten Behandlung bedürfen.
Die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle kann nicht isoliert betrachtet werden. Es gilt zu prüfen, inwieweit diese Stelle bei bereits bestehenden Organisationen angesiedelt werden kann. Um diese Frage abschliessend zu klären, ist im Speziellen die in Aussicht gestellte Überprüfung der Inhalte und der Wirkungsweise der Stabsstelle für Chancengleichheit abzuwarten. Erst danach kann die dringend notwendige Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsprozess konkret umgesetzt werden.
SPERRFRIST: DONNERSTAG, 5. FEBRUAR 2009, 00:00 UHR
Kontakt:
Ressort Soziales
Stefan Rüdisser, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 63 28