pafl: Kommunikationsmarktabgrenzung genehmigt
Vaduz (ots)
Vaduz, 4. Februar (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Februar 2009 das Ergebnis der Kommunikationsmarktabgrenzung genehmigt. Gemäss Kommunikationsgesetz grenzt das Amt für Kommunikation die relevanten Märkte unter weitestgehender Berücksichtigung der Empfehlung der EFTA-Überwachungsbehörde über relevante Produkt- und Dienstmärkte ab. Die Behörde hat am 5. November 2008 eine überarbeitete und verkürzte Empfehlung verabschiedet. Die aktualisierte Marktabgrenzung dient der Anpassung der bestehenden Marktabgrenzungs-Kundmachung an die neue Märkteempfehlung der EFTA-Überwachungsbehörde. Sie folgt inhaltlich vollumfänglich der neuen Märkteempfehlung auf EWR-Ebene und reduziert die Anzahl der vormals 18 der Vorabregulierung unterworfenen Märkte auf neu sieben, teilweise zusammengefasste Einzelmärkte.
Das Amt für Kommunikation ist gemäss Kommunikationsgesetz zuständig zur Bestimmung der sachlich und räumlich relevanten Kommunikationsmärkte (sogenannte Marktabgrenzung). Aufbauend auf die Ergebnisse der Marktabgrenzung sind seitens des Amtes für Kommunikation die Wettbewerbsverhältnisse in den abgegrenzten Märkten zu prüfen (Marktanalyse). Das Ergebnis der Marktabgrenzung ist gemäss Kommunikationsgesetz von der Regierung zu genehmigen und im Landesgesetzblatt kundzumachen.
Kontakt:
Ressort Verkehr und Kommunikation
Markus Biedermann, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 60 21