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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Opferhilfegesetz ein Jahr in Kraft

Vaduz (ots)

Vaduz, 31. März (pafl) - Seit dem 1. April 2008 ist
das Opferhilfegesetz in Liechtenstein in Kraft. Rückblickend auf 
diese 12 Monate konnten viele wichtige Grundsteine gelegt werden. Als
fachlich selbständige Stelle sind die Türen für Hilfe suchende Opfer 
von Straftaten im Postgebäude Triesen, Landstrasse 190, offen. Die 
Beratungen sind kostenlos, eine telefonische Vereinbarung ist 
sinnvoll, da die Opferhilfestelle von einer Person besetzt wird. Die 
Stabsstellenleiterin, Barbara Banzer, zeigt sich zufrieden, dass es 
diese Anlaufstelle gibt. Es gibt immer wieder Opfer von Straftaten, 
welche durch ein Ereignis plötzlich den Halt und die Sicherheit 
verlieren, eventuell in Angst und Ratlosigkeit leben.
Für die Opferhilfestelle ist es wichtig, ein Netzwerk mit andern 
Institutionen, Organisationen und auch mit Rechtsanwältinnen und 
Rechtsanwälten zu knüpfen; sie hat am 1. April 2009 eine 
Informationsveranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte 
organisiert. Für diesen Anlass konnte Eva Weishaupt, Juristin und 
Leiterin der kantonalen Opferhilfestelle Zürich, als kompetente 
Referentin gewonnen werden. Das Opferhilfegesetz in der Schweiz ist 
seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Diese langjährigen Erfahrungen und 
Erkenntnisse sind für die Arbeit in Liechtenstein äusserst wertvoll 
und unterstützend.
Für Informationen und Beratungen können sich Interessierte an die 
Opferhilfestelle wenden: Tel.: +423 236 76 96, E-Mail:  
info@ohs.llv.li, Web: www.ohs.llv.li.

Kontakt:

Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85

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