pafl: Opferhilfegesetz ein Jahr in Kraft
Vaduz (ots)
Vaduz, 31. März (pafl) - Seit dem 1. April 2008 ist das Opferhilfegesetz in Liechtenstein in Kraft. Rückblickend auf diese 12 Monate konnten viele wichtige Grundsteine gelegt werden. Als fachlich selbständige Stelle sind die Türen für Hilfe suchende Opfer von Straftaten im Postgebäude Triesen, Landstrasse 190, offen. Die Beratungen sind kostenlos, eine telefonische Vereinbarung ist sinnvoll, da die Opferhilfestelle von einer Person besetzt wird. Die Stabsstellenleiterin, Barbara Banzer, zeigt sich zufrieden, dass es diese Anlaufstelle gibt. Es gibt immer wieder Opfer von Straftaten, welche durch ein Ereignis plötzlich den Halt und die Sicherheit verlieren, eventuell in Angst und Ratlosigkeit leben.
Für die Opferhilfestelle ist es wichtig, ein Netzwerk mit andern Institutionen, Organisationen und auch mit Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zu knüpfen; sie hat am 1. April 2009 eine Informationsveranstaltung für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Für diesen Anlass konnte Eva Weishaupt, Juristin und Leiterin der kantonalen Opferhilfestelle Zürich, als kompetente Referentin gewonnen werden. Das Opferhilfegesetz in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 1993 in Kraft. Diese langjährigen Erfahrungen und Erkenntnisse sind für die Arbeit in Liechtenstein äusserst wertvoll und unterstützend.
Für Informationen und Beratungen können sich Interessierte an die Opferhilfestelle wenden: Tel.: +423 236 76 96, E-Mail: info@ohs.llv.li, Web: www.ohs.llv.li.
Kontakt:
Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
Tel.: +423 236 60 85