pafl: Überarbeitung der Verfahrenshilfe - Kostensenkung als Ziel
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat an der Sitzung vom 28. April 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die Abänderung der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe zuhanden des Landtags verabschiedet. Durch die Einführung der Verfahrenshilfe im Jahr 1994 wurde der Zugang zum Recht auch jenen Bevölkerungskreisen garantiert, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation ausserstande sind, die Kosten der Prozessführung selbst zu tragen. Der gegenständliche Abänderungsvorschlag der Regierung zielt nun darauf ab, die Effektivität der Leistungen in diesem Bereich zu erhöhen und gleichzeitig die entsprechenden Kosten zu senken, ohne das Rechtsinstitut der Verfahrenshilfe in Frage zu stellen.
Qualität der Leistungen bleibt bestehen
Seit Einführung der Verfahrenshilfe sind die Kosten in diesem Bereich merklich angestiegen. Mit der gegenständlichen Regierungsvorlage sollen die Kosten der Verfahrenshilfe nun stabilisiert bzw. gesenkt werden, ohne dass die Qualität der Leistungen entsprechende Einbussen erfährt. Dies soll durch die Einführung einer Streitwertbegrenzung erreicht werden, welche die absolute Obergrenze des für die Abrechnung massgeblichen Streitwerts darstellt. Dadurch sollen die hohen Kosten in jenen Verfahrenshilfefällen eingedämmt werden, in welchen mit sehr hohen Streitwerten prozessiert wird. Mit diesem Vorschlag zur Abänderung der Verfahrenshilfe greift die Regierung eine Korrekturmassnahme auf, die seit dem Jahre 2002 immer wieder bei den Zielsetzungen der Finanzplanung der Regierung aufgeführt worden ist.
Neuregelung bei der Abgeltung der Entlohnung für Amtsverteidiger
Im Zuge der Abänderung der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe sieht die Regierungsvorlage weiters auch vor, die Abgeltung der Entlohnung der Amtsverteidiger neu zu regeln. Die bestehenden Unsicherheiten in diesem Bereich sollen damit beseitigt und bindende Regelungen festgelegt werden. Die Notwendigkeit einer Anpassung in diesem Bereich ergibt sich aufgrund der Rechtsprechung des Staatsgerichtshofes.
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