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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Überarbeitung der Verfahrenshilfe - Kostensenkung als Ziel

Vaduz (ots)

Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat an der
Sitzung vom 28. April 2009 einen Bericht und Antrag betreffend die 
Abänderung der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe zuhanden des 
Landtags verabschiedet. Durch die Einführung der Verfahrenshilfe im 
Jahr 1994 wurde der Zugang zum Recht auch jenen Bevölkerungskreisen 
garantiert, die aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögenssituation 
ausserstande sind, die Kosten der Prozessführung selbst zu tragen. 
Der gegenständliche Abänderungsvorschlag der Regierung zielt nun 
darauf ab, die Effektivität der Leistungen in diesem Bereich zu 
erhöhen und gleichzeitig die entsprechenden Kosten zu senken, ohne 
das Rechtsinstitut der Verfahrenshilfe in Frage zu stellen.
Qualität der Leistungen bleibt bestehen
Seit Einführung der Verfahrenshilfe sind die Kosten in diesem 
Bereich merklich angestiegen. Mit der gegenständlichen 
Regierungsvorlage sollen die Kosten der Verfahrenshilfe nun 
stabilisiert bzw. gesenkt werden, ohne dass die Qualität der 
Leistungen entsprechende Einbussen erfährt. Dies soll durch die 
Einführung einer Streitwertbegrenzung erreicht werden, welche die 
absolute Obergrenze des für die Abrechnung massgeblichen Streitwerts 
darstellt. Dadurch sollen die hohen Kosten in jenen 
Verfahrenshilfefällen eingedämmt werden, in welchen mit sehr hohen 
Streitwerten prozessiert wird. Mit diesem Vorschlag zur Abänderung 
der Verfahrenshilfe greift die Regierung eine Korrekturmassnahme auf,
die seit dem Jahre 2002 immer wieder bei den Zielsetzungen der 
Finanzplanung der Regierung aufgeführt worden ist.
Neuregelung bei der Abgeltung der Entlohnung für Amtsverteidiger
Im Zuge der Abänderung der Bestimmungen über die Verfahrenshilfe 
sieht die Regierungsvorlage weiters auch vor, die Abgeltung der 
Entlohnung der Amtsverteidiger neu zu regeln. Die bestehenden 
Unsicherheiten in diesem Bereich sollen damit beseitigt und bindende 
Regelungen festgelegt werden. Die Notwendigkeit einer Anpassung in 
diesem Bereich ergibt sich aufgrund der Rechtsprechung des 
Staatsgerichtshofes.

Kontakt:

Ressort Präsidium
Andreas Fuchs, Mitarbeiter der Regierung
Tel.: +423 236 74 24

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