pafl: Abänderung der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz
Vaduz (ots)
Vaduz, 29. April (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2009 eine Abänderung der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz genehmigt und erlassen. Mit der Änderung wird ein EWR-rechtlich unzulässiger Artikel aufgehoben.
Bau und Betrieb von Rohrleitungsanlagen bedürfen einer Konzession der Regierung. In der Verordnung zum Rohrleitungsgesetz wurde bisher ein inländischer Wohnsitz für Vertreter Konzessionäre und Betriebsinhaber verlangt. Derartige Wohnsitzerfordernisse sind EWR-rechtlich unzulässig; ein entsprechendes Wohnsitzerfordernis im Rohrleitungsgesetz wurde bereits 2007 aufgehoben. Die Aufhebung des Wohnsitzerfordernisses in der Verordnung unterblieb damals - dies wurde nun nachgeholt.
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