pafl: Regierung legt Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den USA vor
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 2. Juni 2009 den Bericht und Antrag betreffend das Übereinkommen vom 8. Dezember 2008 mit den Vereinigten Staaten von Amerika über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch in Steuersachen (TIEA), das Steueramtshilfegesetz-USA und die Ergänzung von Artikel 102 der Verfassung verabschiedet.
Gegenstand des TIEA mit den USA, welches auf dem OECD-Standard basiert, ist die gegenseitige Unterstützung durch den Austausch von Informationen, die für die Anwendung und Vollstreckung der jeweiligen innerstaatlichen Steuervorschriften des ersuchenden Staates bedeutsam sind. Der Informationsaustausch erfolgt auf dem Weg der Amtshilfe, das heisst durch die Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Steuerbehörden. Der Informationsaustausch erfolgt nicht automatisch, sondern auf Anfrage.
Das TIEA ist vor dem Hintergrund der neuen Finanzplatzpolitik des Landes zu sehen, wie sie in der Liechtenstein-Deklaration vom 12. März 2009 zum Ausdruck kommt. Damit hat sich Liechtenstein zur Einhaltung und Umsetzung der OECD-Standards betreffend Transparenz und Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten verpflichtet.
Zur Durchführung des TIEA ist ein nationales Gesetz erforderlich. Die Regierung unterbreitet deshalb dem Landtag neben dem Übereinkommen auch ein Gesetz über die Amtshilfe in Steuersachen mit den USA. Dieses Gesetz regelt die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung der Amtshilfe, wie sie vom TIEA vorgegeben sind. Das vorgesehene Verfahren ermöglicht eine effiziente und rasche Verfahrensabwicklung - eine unabdingbare Voraussetzung für eine gegenüber dem Vertragspartner und international glaubwürdige Amtshilfe - und sieht den notwendigen Rechtsschutz in rechtsstaatlich fairer Weise vor. Die Anordnung von Zwangsmassnahmen zur Beschaffung von amtshilfeweise verlangten Informationen ist nur mit richterlicher Bewilligung möglich.
Angepasst werden soll auch das Staatsgerichtshofgesetz. Für Fälle der internationalen Amtshilfe soll die Rechtsmittelfrist verkürzt und die aufschiebende Wirkung von Individualbeschwerden befristet werden.
Schliesslich schlägt die Regierung dem Landtag auch eine Ergänzung der Verfassung vor. Eine solche ist geboten, um zum einen die gerichtliche Genehmigung von Zwangsmassnahmen durch einen Richter des Verwaltungsgerichts zu ermöglichen, was mit Blick auf den Rechtsschutz wünschenswert ist. Zum andern soll im Sinne einer angemessenen Beschleunigung des Amtshilfeverfahrens ein direkter Rechtsmittelzug von der Steuerverwaltung als erstinstanzlich zuständiger Behörde zum Verwaltungsgerichtshof ermöglicht werden. Das Inkrafttreten des TIEA und des Steueramtshilfegesetzes ist auf den 1. Januar 2010 mit Wirkung für die Steuerjahre 2009 und spätere Steuerjahre vorgesehen.
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