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Fürstentum Liechtenstein

pafl: Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit

Vaduz (ots)

Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet
dem Landtag drei Berichte und Anträge, welche internationale 
Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die 
nukleare und maritime Sicherheit zum Gegenstand haben. Die vier 
Übereinkommen bzw. Protokolle befassen sich mit der Verhinderung und 
Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der 
Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen, der 
Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. 
Sie ermöglichen in erster Linie eine verbesserte internationale 
Zusammenarbeit in diesen Bereichen.
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist keine 
Erscheinung des neuen Jahrtausends. Bereits vor den Attentaten vom 
11. September 2001 war sich die internationale Gemeinschaft der 
Notwendigkeit bewusst, den Terrorismus zu bekämpfen. Hingegen zielen 
die Terroristen von heute absichtlich und mehrheitlich auf 
Zivilpersonen und zivile Infrastruktur und haben insbesondere Zugang 
zu modernen Technologien mit noch nie da gewesenem 
Zerstörungspotenzial. Diese neuen Bedrohungsformen machen eine 
Anpassung des internationalen rechtlichen Rahmens erforderlich.
Die Berichte und Anträge äussern sich zur Ratifikation eines neuen
und eines geänderten völkerrechtlichen Übereinkommens sowie zum 
Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen, die alle aus dem Jahr 2005 
stammen. Inhaltlich befassen sich diese vier völkerrechtlichen 
Instrumente mit der Verhinderung und Bekämpfung 
nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des 
Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen sowie der Seeschifffahrt 
und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie dienen in 
erster Linie der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und 
verlangen von den Vertragsstaaten effektive Gesetze zur Verhinderung 
und Verfolgung von Terrorangriffen gegen die nukleare und maritime 
Sicherheit. Alle vier Rechtsinstrumente sind Teil der 
völkerrechtlichen Regeln der UNO und ihrer Sonderorganisationen zur 
Bekämpfung des Terrorismus.
Obwohl Liechtenstein bis heute vom internationalen Terrorismus 
glücklicherweise nur indirekt betroffen war, betrachtet die Regierung
dessen Bekämpfung seit Langem als ein wichtiges Anliegen. 
Liechtenstein ist daher bereits Vertragspartei einer grossen Zahl 
entsprechender Übereinkommen und setzt sich auch dafür ein, die 
finanzielle oder logistische Unterstützung terroristischer Gruppen 
von Liechtenstein aus zu verhindern. Nicht zuletzt auch wegen seiner 
eigenen territorialen Sicherheit sowie der Sicherheit von 
Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die im Ausland 
beispielsweise als Touristen unterwegs oder beruflich tätig sind, 
arbeitet es bei der Terrorismusbekämpfung eng mit anderen Staaten und
internationalen Organisationen zusammen.
Die Ratifikation der zwei völkerrechtlichen Verträge bzw. der 
Beitritt zu den zwei Änderungsprotokollen macht keine Anpassungen des
Landesrechts erforderlich, da Liechtenstein deren Bestimmungen 
bereits im innerstaatlichen Recht verankert hat.

Kontakt:

Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Isabel Frommelt
Tel.: +423 236 60 64

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