pafl: Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit
Vaduz (ots)
Vaduz, 3. Juni (pafl) - Die Regierung unterbreitet dem Landtag drei Berichte und Anträge, welche internationale Übereinkommen zur Bekämpfung terroristischer Handlungen gegen die nukleare und maritime Sicherheit zum Gegenstand haben. Die vier Übereinkommen bzw. Protokolle befassen sich mit der Verhinderung und Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen, der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie ermöglichen in erster Linie eine verbesserte internationale Zusammenarbeit in diesen Bereichen.
Die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus ist keine Erscheinung des neuen Jahrtausends. Bereits vor den Attentaten vom 11. September 2001 war sich die internationale Gemeinschaft der Notwendigkeit bewusst, den Terrorismus zu bekämpfen. Hingegen zielen die Terroristen von heute absichtlich und mehrheitlich auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur und haben insbesondere Zugang zu modernen Technologien mit noch nie da gewesenem Zerstörungspotenzial. Diese neuen Bedrohungsformen machen eine Anpassung des internationalen rechtlichen Rahmens erforderlich.
Die Berichte und Anträge äussern sich zur Ratifikation eines neuen und eines geänderten völkerrechtlichen Übereinkommens sowie zum Beitritt zu zwei Änderungsprotokollen, die alle aus dem Jahr 2005 stammen. Inhaltlich befassen sich diese vier völkerrechtlichen Instrumente mit der Verhinderung und Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen sowie mit der Verbesserung des Schutzes von Kernmaterial und Kernanlagen sowie der Seeschifffahrt und fester Plattformen vor terroristischen Angriffen. Sie dienen in erster Linie der Verstärkung der internationalen Zusammenarbeit und verlangen von den Vertragsstaaten effektive Gesetze zur Verhinderung und Verfolgung von Terrorangriffen gegen die nukleare und maritime Sicherheit. Alle vier Rechtsinstrumente sind Teil der völkerrechtlichen Regeln der UNO und ihrer Sonderorganisationen zur Bekämpfung des Terrorismus.
Obwohl Liechtenstein bis heute vom internationalen Terrorismus glücklicherweise nur indirekt betroffen war, betrachtet die Regierung dessen Bekämpfung seit Langem als ein wichtiges Anliegen. Liechtenstein ist daher bereits Vertragspartei einer grossen Zahl entsprechender Übereinkommen und setzt sich auch dafür ein, die finanzielle oder logistische Unterstützung terroristischer Gruppen von Liechtenstein aus zu verhindern. Nicht zuletzt auch wegen seiner eigenen territorialen Sicherheit sowie der Sicherheit von Liechtensteinerinnen und Liechtensteinern, die im Ausland beispielsweise als Touristen unterwegs oder beruflich tätig sind, arbeitet es bei der Terrorismusbekämpfung eng mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zusammen.
Die Ratifikation der zwei völkerrechtlichen Verträge bzw. der Beitritt zu den zwei Änderungsprotokollen macht keine Anpassungen des Landesrechts erforderlich, da Liechtenstein deren Bestimmungen bereits im innerstaatlichen Recht verankert hat.
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