pafl: Verordnung zum Datenschutzgesetz überarbeitet
Vaduz (ots)
Vaduz, 15. Juli (pafl) - Nachdem am 1. Juli 2009 die Revision des Datenschutzgesetzes in Kraft getreten ist, hat die Regierung in ihrer Sitzung vom 14. Juli 2009 die Verordnung zum Datenschutzgesetz ebenfalls revidiert und verabschiedet. Die neue Verordnung bringt in vielen Punkten eine Erleichterung und Vereinfachung sowohl für Daten bearbeitende als auch für davon betroffene Personen.
Neu können beispielsweise Inhaber von Datensammlungen auch auf elektronischem Weg die Auskunftsbegehren der von der Datenbearbeitung betroffenen Personen beantworten.
Zudem wurden unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen die Ausnahmebestimmungen für die Anmeldpflicht von Datenbearbeitungen für Private sowie für Behörden überarbeitet. Neu sind diverse Kategorien von Datensammlungen von der Anmeldungspflicht ausgenommen. Auch die Bestellung eines internen Datenschutzverantwortlichen befreit von der Anmeldepflicht und teilweise auch von der Verpflichtung, ein Bearbeitungsreglement zu führen. Die Datenschutzstelle kann ausserdem eine vereinfachte Anmeldung zulassen, wenn keine Gefährdung der betroffenen Personen gegeben ist.
In der Verordnung wurde ferner das Bewilligungsverfahren für Videoüberwachungen ausführlich geregelt. Beispielsweise wird bestimmt, dass der Antrag an die Datenschutzstelle zu richten ist, welche die Bewilligung erteilt. Für bereits bestehende Videoüberwachungen gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten, binnen welcher die Anmeldung nachgeholt werden muss.
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Ressort Justiz
Ivana Ritter, Mitarbeiterin der Regierung
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